Re: Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Birgit, Sonntag, 14.09.2008, 17:01 (vor 5916 Tagen) @ Karla

Hallo Karla!

Grundsätzlich sollten Sie die Fragen in Ihrem eigenen Interesse ehrlich beantworten.

Da die OP länger als 5 Jahre zurückliegt, brauchen Sie diese nicht anzugeben, die Taubheit allerdings schon.

Die Gesellschaft wird dann erfahrungsgemäß eine Arztanfrage machen, um der Sache auf den Grund zu gehen. Suchen Sie Ihren Arzt auf und berichten Sie ihm von Ihrem Vorhaben, dann kann sich dieser auf die Anfrage einstellen und Ihnen auch noch den einen oder anderen Tipp geben.

Die Gesellschaft entscheidet danach über Ihren Antrag. Jede Gesellschaft kann unterschiedlich entscheiden. Wenn Sie Glück haben, wird die Taubheit ausgeschlossen. Sollte das der Fall sein, dann ist das aber noch kein Grund, die Versicherung nicht abzuschließen.

Gruß

Birgit


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