Zwangsweise zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Andreas @, Dienstag, 16.09.2008, 13:21 (vor 5914 Tagen)

Bin seit 1.2.2005 in der PKV. Jetzt wurde bei ein Prüfung in der Firma festgestellt daß ich wohl garnicht in die PKV hätte dürfen da das Jahresbrutto knapp unter der Bemessungsgrenze lag. Zwischendurch während der Zeit wohl auch zweimal drunter.
Jetzt muß ich zu 1.1.2008 wieder zurück und soll die Beträge nachzahlen.
Frage: Bekomme ich von der PKV jetzt die Beträge zurück
oder kann die GKV das nicht verlangen ?
Kann ich die Rückkehr in die GKV verhindern ?

Gruß Andreas

Re: Zwangsweise zurück in die GKV

Thomas, Dienstag, 16.09.2008, 15:24 (vor 5914 Tagen) @ Andreas

An dem Durcheinander ist der Arbeitgeber schuld, da er Sie hätte pflichtig melden müssen. Deshalb haftet er auch für den Schaden direkt bzw. indirekt, außer Sie hätten die Daten selbst manipuliert, was aber wohl abwegig ist. Oft versuchen die Arbeitgeber das allerdings abzuwälzen und die Arbeitnehmer scheuen sich aus Angst um den Job vor einer Auseinandersetzung!

Von der PKV bekommen Sie nichts zurück! Da die GKV ja keine Leistungen erbringen musste, sollte man mit ihr in Verhandlungen treten.

Kurzum: Das ist ein Fall für einen Anwalt für Sozial- und Arbeitsrecht und nicht für ein Internetforum!

Re: Zwangsweise zurück in die GKV

Andreas @, Dienstag, 16.09.2008, 15:50 (vor 5914 Tagen) @ Thomas

Danke für die Info.
Werde dann wohl wenn man sich so nicht einigen kann den Schritt
zum Anwalt machen.

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