Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Ralf @, Mittwoch, 17.09.2008, 11:24 (vor 5917 Tagen)

Hallo zusammen,

bin Beamter auf Lebenszeit in einer Kommune in NRW, verheiratet, ein Kind, bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert gewesen aufgrund Vorerkrankung (Diabetes Mellitus Typ 1), habe dann im August durch Zufall von der Möglichkeit erfahren, im Rahmen der Öffnungsklausel nun doch in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

Habe dann nach entsprechenden Recherchen und auch Tipps von Kollegen einen Antrag bei der HUK Coburg gestellt, die mir dann auch für mich und meine Familie ein entsprechendes Angebot unterbreitet haben, wobei bei mir allerdings aufgrund des langjährigen Diabetes ein Risikozuschlag erhoben wurde; letztendlich würde ich aber im Vergleich zur bisherigen freiwilligen Krankenversicherung monatlich ca. 130,00 EUR sparen.

Bei Prüfung des Versicherungsangebotes ist mir nun aufgefallen, dass für mich selber der Tarif BENRW (Ergänzungsversicherung zur Beihilfe) gestrichen wurde, ich insoweit also nur die Tarife BA501, BS501, BZ501 sowie PVB erhalten würde; Frau und Kind haben diesen Tarif bekommen..

Dieser - nach Rücksprache mit der HUK Coburg für mich anscheinend nicht mögliche - Tarif BENRW enthält bei der HUK Coburg folgende Leistungen:

- Zuschlag für Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten,
-Material- und Laborkosten bei Zahnersatz einschließlich der Honororkosten für Implantate, in den ersten drei Versicherungsjahren jeweils bis zu 500,00 EUR, danach bis zu jährlich 4.500,00 EUR,
- 15,- EUR Krankenhaustagegeld,
- 15,- EUR Kurtagegeld,
- weltweiten Auslandskrankenversicherungsschutz mit medizinisch notwendigem Rücktransport über die enthaltene Auslands-KV.

Einschränkungen im Bereich der Heil- und Hilfsmittel oder bei REHAs dürften demzufolge hierbei ja nicht erfolgen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich mit derartigen Einschränkungen des Versicherungsschutzes (gut) leben kann (von der gesetzlichen Krankenversicherung war man ja auch nicht gerade verwöhnt, allerdings wurden von dort die in der Regel notwendigen Sachen ja übernommen) bzw. wie wichtig überhaupt dieser Beihilfeergänzungstarif ist.

Hat da jemand möglicherweise Erfahrungen gesammelt, die er (oder natürlich "sie") mir mitteilen könnte ?

Welche Konsequenzen könnten mir ggfs. bei Fehlen dieses Tarifs BENRW drohen ?

Grundsätzlich müsste doch bei 50%-privater KV nach den og. Tarifarten bei 50%-igem Beihilfeanspruch zumindest eine Versorgung bzw. Versicherung auf gesetzlichem Krankenversicherungsniveau gewährleistet sein, oder irre ich mich da ?

Für eine - wenn möglich - kurzfristige Antwort wäre ich ausgesprochen dankbar, da ich den Wechsel von der GV in die PV eigentlich noch diesen Monat abschliessen würde, um ab 01.12.2008 die "Vorzüge der privaten Krankenversicherung geniessen zu können"....

Besten Dank und viele Grüße an ein offensichtlich kompetentes Forum mit angenehmen Umgangsformen

Ralf

Re: Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif

Thomas, Mittwoch, 17.09.2008, 13:39 (vor 5917 Tagen) @ Ralf

PKV ungleich GKV: Bei der HUK sind z.B. die Hilfsmittel mit oder ohne Zusatztarif im Vergleich zur GKV faktisch sehr sehr reduziert versichert, da hätten Sie zu einer anderen PKV gehen müssen, was Sie allerdings nach dem ersten Angebot nicht mehr dürfen, da damit die Öffnungsaktion erloschen ist. Die Reha ist allerdings in den HUK-Grundbedingungen versichert, wenn diese sonst niemand anderes zahlt, was ja bei einem nicht rentenversicherten Beamten der Fall ist.

Ansonsten kann man auf den Beihilfeergänzungstarif der HUK gut verzichten, wenn die Alternative die GKV wäre, denn dort haben Sie ja auch kein Einbettzimmer und keine Zahnsachen versichert. Übrigens steht es Ihnen bei guter Gesundheit der Zähne frei, sich einen anderen Zahnzusatztarif für GKV-Patienten auszusuchen, der auch für Beihilfeberechtigt geöffnet ist, ebenso eine Auslandskrankenversicherung. Wenn diese Versicherung bei einer anderen PKV als der HUK erfolgt, müssen Sie sich das allerdings von der HUK genehmigen lassen, was allerdings kein Problem darstellen dürfte.

Eines müssen Sie noch bedenken:
Die Beihilfe in NRW kennt eine besoldungsgruppenabhängige KOstendämpfungspauschale von mehrern hundert Euro im Jahr, d.h. diesen Geldbetrag bekommen Sie nicht erstattet. Zudem müssen Sie für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett+Chefarzt) eine Selbstbeteiligung pro Tag bezahlen, die nun nicht versichert ist, d.h. man muss vorher selber wissen, ob man die Wahlleistungen teilweise hinzukaufen will oder nicht. Insofern könnte man diese dann gleich auch bei der HUK unversichert lassen, wenn man nicht zu dieser SB bei der Beihilfe bereit wäre!

Beihilfeergänzungstarif bei der HUK

Christian @, Freitag, 14.11.2008, 19:20 (vor 5858 Tagen) @ Thomas

Hallo zusammen!

Ich habe einen Zahnersatz bekommen und heute dazu die passende Beihilfeabrechnung.

Von den Material- und Laborkosten wurden nur 60% (von den üblichen 50%) übernommen.

Sprich:
Material- und Laborkosten: 1350,76 Euro
Davon 60% = 810,46 Euro

Wird der Unterschiedsbetrag jetzt von der Huk gezahlt?
-> durch den Beihilfeergänzungstarif?

DANKE

Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK

Thomas, Freitag, 14.11.2008, 20:05 (vor 5858 Tagen) @ Christian

Die Höhe der Erstattung bzw. ob es überhaupt eine Erstattung gibt, ist abhängig von Ihrem Beihileergänzungstarif (bei der HUK gibt es ca. 10 unterschiedliche je nach Land und Beihilfenovelle) bzw. davon, ob Sie überhaupt einen solchen versichert haben, da dieser im Rahmen der Öffnungsaktion verweigert wird.
Also anrufen, fragen oder Versicherungsschein rauskramen und unter Huk.de unter Service den entsprechenden Tarif durchlesen.

Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK

Christian @, Freitag, 14.11.2008, 20:10 (vor 5858 Tagen) @ Thomas

10 unterschiedliche? Neeee ne? Ich bleibe doch jetzt nicht auf den Kosten sitzen, oder??????

Laut Versicherungsschein habe ich BENRW

Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK

Thomas, Freitag, 14.11.2008, 21:05 (vor 5858 Tagen) @ Christian

Das ist der Beihilfetarif für NRW. Sie wissen ja schon, wieiviel Länder es in Deutschland gibt und dass die meisten nicht die Beihilfeordnung des Bundes, sondern eigene haben?

Also sofort auf Huk.de und unter Service-Center (graue horizontale Leiste), dann Versicherungsbedingungen, dann Gesundheit anklicken, dann im Pull-Down-Menü Beihilfergänzungstarif Nordrhein-Westfalen anklicken und schon öffnen sich die Bedingungen! Unter I, 1.a) sehen Sie die Erstattung.

Ich bin also so böse und biete jetzt nur Hilfe zur Selbsthilfe an, aber wir können hier nicht dauerhaft Fragen zu Tarifdetails beantworten, die klar im Netz hängen und bei einer Hotline für 6 cent pro Anruf erfragbar sind, abgesehen davon, dass man seinen Versicherungsordner auch mal herausziehen kann!

Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK

Christian @, Freitag, 14.11.2008, 21:12 (vor 5858 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank!
Hab es auch zu Hause gefunden.
Lange Rede, kurzer Sinn: bekomme die Material- und Laborkosten erstattet.

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