Von PKV in die GKV mitsamt Kindern (Private Krankenversicherungen)

AliH @, Montag, 22.09.2008, 11:15 (vor 5908 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 2000 in der PKV versichert, also alte Jahrespflichtgrenze von 42750.-
Meine Frau ist GKV, meine beiden Kinder freiwillig bzw. eins ist Privat.
Wenn ich kürzer trete und nur mehr 32 Std. in der Woche arbeite, komme ich in die GKV und kann mich in einer Familienversicherung und somit meine Kinder kostenlos versichern.
Frage:
Was ist, wenn meine Frau sich selbstständig macht und sich somit freiwillig versichern muss?
(Sie würde in der GKV bleiben) Bleiben die beiden Kinder beitragsfrei versichert?
Und:
Was ist, wenn ich nach einem oder zwei Jahren wieder auf 40 Std komme und somit wieder über die Jahresbeitragspflichtgrenze (sogar über 48150.- ) komme, darf ich in der GKV (logischerweise als freiwillig Versicherter) bleiben?
Was ist dann mit den Kindern? (Wenn dann ein Selbständiger und ein freiwillig Versicherter in der GKV sind) Bleiben die beitragsfrei?

Vielen Dank schon mal.

Re: Von PKV in die GKV mitsamt Kindern

Bodi, Mittwoch, 24.09.2008, 16:22 (vor 5906 Tagen) @ AliH

Wenn beide Elternteile in der GKV sind, ist die Familienversicherung der Kinder kein Problem.

Anders wäre es, wenn ein Elternteil in der PKV ist, dieser über der JAEG verdient und zudem dieses Einkommen auch noch höher als das des GKV-versicherten Ehegatten ist.

"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse (gemeint ist die GKV) ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt." (Gesetzestext).

Nach mindestens einem Jahr GKV-Mitgliedschaft ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich.

Re: Von PKV in die GKV mitsamt Kindern

Alexander Rädge @, Samstag, 11.10.2008, 17:44 (vor 5889 Tagen) @ AliH

Sehr geehrter Alih,
nach 5 Jahren in der PKV können Sie sich bei Ihrer alten GKV
dauerhaft von der Pflicht befreien lassen - per Antrag. Somit könnten Sie Ihre PKV behalten.
Würden Sie "pflichtig" und in die GKV wechseln, und Ihre Frau sich selbstständig machen, müssten die Kinder dann einen eigenen Beitrag zahlen, wenn Ihre Frau mehr verdient als Sie. Auch zum Beispiel in die GKV... bitte nicht unterschätzen, die GKV prüft das bei Selbstständigen regelmäßig ab.
Viel Erfolg
Alexander Rädge

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