Kurtarif / Höhe / Haken? (Private Krankenversicherungen)

Tiba, Montag, 22.09.2008, 17:10 (vor 5908 Tagen)

Hallo, wie hoch sollte ein Kurtarif = Kurtagegeld abgeschlossen werden? Da der Münchener Verein hier im Forum offensichtlich aufgrund seiner größe (96.000 Vollversicherte) kaum bekannt ist, hab ich mal die Bedingungen hier:

"Tarif 790 für Kur- und Sanatoriumsbehandlung
1.1 Im Tarif 790 kann ein Kurtagegeld abgeschlossen werden. Gezahlt wird für
a) ärztlich verordnete Kuren für jeden Tag, längstens für 28 Tage ohne Kostennachweis ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe, wenn
spätestens 6 Monate nach einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 20 Tagen, bei Operationen von mindestens 10 Tagen, der
Kuraufenthalt beginnt;
b) ärztlich empfohlene Kuren gegen Kostennachweis erstmals nach zweijähriger Versicherungsdauer und in der Folge höchstens alle
zwei Jahre je Kur bis zum Fünffachen des vereinbarten Kurtagegeldes für Unterbringung, ärztliche Beratungen, ärztliche Besuche,
ärztliche Sonderleistungen, Röntgendurchleuchtungen und -aufnahmen, Kurmittel (Trinkkuren, Bäder, Packungen, Massagen, Licht-,
Wärme- und sonstige balneologische und physikalische Behandlungen), Kurtaxe und sonstige Abgaben;
eine ärztlich empfohlene Kur ist nicht von einem Krankenhausaufenthalt abhängig.
1.2 Für die Auszahlung der Versicherungsleistungen sind folgende Nachweise zu erbringen:
a) Bei ärztlich verordneten Kuren:
ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes, aus dem die medizinische Notwendigkeit einer Kurbehandlung hervorgeht. Die
Kosten des Attestes trägt der Versicherungsnehmer. Die Kurdauer muss von einem Arzt des Kurortes bestätigt sein.
b) Bei ärztlich empfohlenen Kuren:
ein Attest des Arztes, der die Kur befürwortet hat. Die angefallenen Kosten sind durch Rechnungen zu belegen; aus ihnen müssen
ersichtlich sein: Name der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Behandlungstage und Einzelleistungen."

Ist das ok? Ich habe keinen Vergleich zu anderen Kurtarifen. Gibt es dabei "Haken" auf die man achten sollte? Wird bei o.g. Tarif also jeden Tag ein Kurtagegeld bezahlt, was muss man damit alles bestreiten (Übernachtung, Verpflegung, Arzt?)

Den o.g. Tarif gibt es für relativ günstige Beiträge: 250,-/Tag für 8 Euro/mtl.

Stopft dieser Tarif tatsächlich die Lücke zwischen AHB und DRV-Reha?

Ist dafür eine Gesundheitsprüfung notwendig oder wird das über Wartezeiten geregelt?

Vielen Dank für die Antworten.

Re: Kurtarif / Höhe / Haken?

Thomas, Montag, 22.09.2008, 18:55 (vor 5908 Tagen) @ Tiba

Gesundheitsprüfung, die zur Ablehnung führen kann, ist leider immer in der PKV (Ausnahme Standard- bzw. Basistarif sowie Öffnungsaktion: Hier gibt es keine Ablehnung und Ausschlüsse, aber der Beitrag ist dann dementsprechend) fällig!

250 Euro am Tag können zur Zeit als ausreichend gelten. Die (Un-)Möglichkeit der Anhebung ohne Gesundheitsprüfung zum Inflationsausgleich ist mit dem Makler zu klären!

Re: Kurtarif / Höhe / Haken?

Tiba, Dienstag, 23.09.2008, 08:44 (vor 5907 Tagen) @ Thomas

Danke für die schnelle Antwort,

vielleicht könnten die anderen Fragen auch noch beantwortet werden:

Ist das ok? Ich habe keinen Vergleich zu anderen Kurtarifen. Gibt es dabei "Haken" auf die man achten sollte? Wird bei o.g. Tarif also jeden Tag ein Kurtagegeld bezahlt, was muss man damit alles bestreiten (Übernachtung, Verpflegung, Arzt?)

Stopft dieser Tarif tatsächlich die Lücke zwischen AHB und DRV-Reha?

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