Re: Zwangswechsel in die GKV durch Teilzeit nach Elternzeit? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 24.09.2008, 15:43 (vor 5906 Tagen) @ Fred

Die einzige Chance sehe ich in § 8 (1) Nr. 3 SGB 5:
(1) "Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird ...

...weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird;
dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt;
Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist..."

In der Elternzeit wird ein Überschreiten der JAEG unterstellt, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit eine Beschäftigung über der JAEG aufgenommen wird. Also ggf. ist eine Kombination aus zunächst Vollzeit (über JAEG) und erst anschließend Teilzeit (mit maximal der Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit) nötig, um in der PKV bleiben zu können.


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