Zwangswechsel in die GKV durch Teilzeit nach Elternzeit? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
wir (meine Frau und ich) haben folgende Situation:
Beide seit Jahren in der PKV, unsere Kindern sind in der PKV und meine Frau ist noch bis Ende des Jahres in Elternzeit.
Sie wird danach (für die nächsten ca. 2 Jahre) Teilzeit arbeiten und wird dann (wegen Teilzeit) unter der Jahresentgeltgrenze liegen.
Jetzt haben wir widersprüchliche Aussagen dazu gehört, ob sie dadurch in die GKV zurückwechseln muß, oder nicht.
Was ist nun richtig: kann Sie in der PKV bleiben, oder muß sie in die GKV zurückwechseln (obwohl sie dies nicht will)?
Muß irgendetwas beachtet werden, daß sie nicht in die GKV muß?
Wir wollen natürlich, daß Sie in der PKV bleibt und wenn es irgendwie möglich ist einen Wechsel zurück in die GKV vermeiden.
Vielen Dank für die Hilfe
Fred
Re: Zwangswechsel in die GKV durch Teilzeit nach Elternzeit?
Die einzige Chance sehe ich in § 8 (1) Nr. 3 SGB 5:
(1) "Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird ...
...weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird;
dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt;
Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist..."
In der Elternzeit wird ein Überschreiten der JAEG unterstellt, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit eine Beschäftigung über der JAEG aufgenommen wird. Also ggf. ist eine Kombination aus zunächst Vollzeit (über JAEG) und erst anschließend Teilzeit (mit maximal der Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit) nötig, um in der PKV bleiben zu können.