Re: DKV BM4 ? (Private Krankenversicherungen)
1. Der Tarif ist neu und bereits an den Bedingungen des Gesundheitsreformgesetzes orientiert.
2. Die Beiträge sind jetzt noch billig, werden aber ab 1.1. steigen, da dann die Portierbarkeit der Beiträge in den Basistarif von konkurrierenden Unternehmen einkalkuliert wird.
Zudem ist etliches analog zur GKV ausgeschlossen (z.B. Viagra, Haarwuchsmittel, Verhütungsmittel) oder wie in der GKV eingeschränkt (künstliche Befruchtung auf GKV-Niveau), womit man gut leben kann. Dies erklärt aber die Preisunterschiede zu den Alttarifen, in denen das alles erstattungsfähig ist!
3. Der BM 4 ist für das Ausland nur bedingt geeignet wie alle Tarife, die eine Limitierung auf den 3,5-fachen Satz vorsehen. Zudem sieht er eine Begrenzung auf den doppelten deutschen Satz vor, also den 7-fachen deutschen Gebührensatz. Das reicht fast überall weltweit, allerdings sicher nicht in den USA und Japan wie auch in russischen Privatkliniken! Auch sind ab 13 Monaten Zuschläge im Ausland von 100% möglich: Das erklärt auch wiederum den Preis.
Nun mein Rat:
1. Wollen Sie einen normalen Volltarif mit Auslandsgeltung, muss man bei der DKV die weltweiten Alttarife AM0, SM6, ZM3 nehmen. Die sind entsprechend teuer, da man damit auch in den USA einigermaßen sicher fährt! Oder man müsste den Bestmed 5 nehmen, der hat wenigstens keine Deckelung auf den 3,5-fachen Satz. Wie allerdings dann die bestmedtypische Begrenzung auf den doppelten deutschen Preis sind außerhalb der Krankenhausregelleistung und der Medikamente errechnet, muss Ihnen wohl die DKV-Zentrale erklären!
2. Sie nehmen den BM4, wechseln aber während eines Auslandsaufenthalts bis zu 6 Jahren in den Tarif AVL und stellen den BM4 in Anwartschaft. Der AVL zahlt bis auf Zahnmedizin für einen recht übersichtlichen Beitrag eh fast alles. Dass Sie nach einer Rückkehr meist in die GKV in Deutschland 3 Jahre zurück müssen, wenn Sie keinen deutschen Arbeitsvertrag hatten, ist zudem klar! Denn bei einer Rückkehr gilt bei einer abhängigen Beschäftigung 3 Jahre Pflicht in Deutschland, außer man war im Ausland in einer substitutiven PKV und verdient immer über der deutschen Pflichtgrenze. Ob der Tarif AVL eine substitutive PKV im Sinne des Gesetzes ist, kann Ihnen nur die DKV beantworten! Ich würde sagen: Sehr fraglich!
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- DKV BM4 ? -
Marlene,
24.09.2008, 15:25
- Re: DKV BM4 ? -
Thomas,
25.09.2008, 01:56
- Re: DKV BM4 ? -
anna,
05.12.2008, 03:34
- Re: DKV BM4 ? -
Thomas,
06.12.2008, 01:30
- Re: DKV BM4 ? - anna, 06.12.2008, 04:06
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Thomas,
06.12.2008, 01:30
- Re: DKV BM4 ? -
anna,
05.12.2008, 03:34
- Re: DKV BM4 ? -
Thomas,
25.09.2008, 01:56