DKV BM4 ? (Private Krankenversicherungen)

Marlene, Mittwoch, 24.09.2008, 15:25 (vor 5906 Tagen)

Hi ich gucke mir gerade den BM4 von der DKV an... Nun hätte ich 2 Fragen.
Ist der Tarif gerade erst neu aufgelegt worden und deshalb relativ günstig?
Kennt jemand eine gute Option zu diesem Tarif?
Wie sähe es eigentlich mit meiner KV aus wenn ich mal beruflich für 2-3 Jahre oder sogar für immer ins außer europäische Ausland wechseln würde?

Ich danke !!

Gruß

Marlene

Re: DKV BM4 ?

Thomas, Donnerstag, 25.09.2008, 01:56 (vor 5906 Tagen) @ Marlene

1. Der Tarif ist neu und bereits an den Bedingungen des Gesundheitsreformgesetzes orientiert.

2. Die Beiträge sind jetzt noch billig, werden aber ab 1.1. steigen, da dann die Portierbarkeit der Beiträge in den Basistarif von konkurrierenden Unternehmen einkalkuliert wird.
Zudem ist etliches analog zur GKV ausgeschlossen (z.B. Viagra, Haarwuchsmittel, Verhütungsmittel) oder wie in der GKV eingeschränkt (künstliche Befruchtung auf GKV-Niveau), womit man gut leben kann. Dies erklärt aber die Preisunterschiede zu den Alttarifen, in denen das alles erstattungsfähig ist!

3. Der BM 4 ist für das Ausland nur bedingt geeignet wie alle Tarife, die eine Limitierung auf den 3,5-fachen Satz vorsehen. Zudem sieht er eine Begrenzung auf den doppelten deutschen Satz vor, also den 7-fachen deutschen Gebührensatz. Das reicht fast überall weltweit, allerdings sicher nicht in den USA und Japan wie auch in russischen Privatkliniken! Auch sind ab 13 Monaten Zuschläge im Ausland von 100% möglich: Das erklärt auch wiederum den Preis.

Nun mein Rat:
1. Wollen Sie einen normalen Volltarif mit Auslandsgeltung, muss man bei der DKV die weltweiten Alttarife AM0, SM6, ZM3 nehmen. Die sind entsprechend teuer, da man damit auch in den USA einigermaßen sicher fährt! Oder man müsste den Bestmed 5 nehmen, der hat wenigstens keine Deckelung auf den 3,5-fachen Satz. Wie allerdings dann die bestmedtypische Begrenzung auf den doppelten deutschen Preis sind außerhalb der Krankenhausregelleistung und der Medikamente errechnet, muss Ihnen wohl die DKV-Zentrale erklären!
2. Sie nehmen den BM4, wechseln aber während eines Auslandsaufenthalts bis zu 6 Jahren in den Tarif AVL und stellen den BM4 in Anwartschaft. Der AVL zahlt bis auf Zahnmedizin für einen recht übersichtlichen Beitrag eh fast alles. Dass Sie nach einer Rückkehr meist in die GKV in Deutschland 3 Jahre zurück müssen, wenn Sie keinen deutschen Arbeitsvertrag hatten, ist zudem klar! Denn bei einer Rückkehr gilt bei einer abhängigen Beschäftigung 3 Jahre Pflicht in Deutschland, außer man war im Ausland in einer substitutiven PKV und verdient immer über der deutschen Pflichtgrenze. Ob der Tarif AVL eine substitutive PKV im Sinne des Gesetzes ist, kann Ihnen nur die DKV beantworten! Ich würde sagen: Sehr fraglich!

Re: DKV BM4 ?

anna, Freitag, 05.12.2008, 03:34 (vor 5835 Tagen) @ Thomas

thomas -

2. Die Beiträge sind jetzt noch billig, werden aber ab 1.1. steigen, da dann die Portierbarkeit der Beiträge in den Basistarif von konkurrierenden Unternehmen einkalkuliert wird.

Zudem ist etliches analog zur GKV ausgeschlossen (z.B. Viagra, Haarwuchsmittel, Verhütungsmittel) oder wie in der GKV eingeschränkt (künstliche Befruchtung auf GKV-Niveau), womit man gut leben kann. Dies erklärt aber die Preisunterschiede zu den Alttarifen, in denen das alles erstattungsfähig ist!

Wie sieht das denn beim GST Tarif aus? Ich überlege, das den Alttarifen in den GST Tarif zu wechseln, würde aber geren wissen, welche dieser "kleinen" Leistungen ich damit verliere. Das wird nirgendwo aufgelistet. Vor allem bin ich an einer künstlichen Befruchtung interessiert, und inwieweit die im GST Tarif erstattet wird. Im M Tarif wurden 3 Versuche voll genehmigt.

falls du das weisst, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.

Anna

Re: DKV BM4 ?

Thomas, Samstag, 06.12.2008, 01:30 (vor 5834 Tagen) @ anna

Der GST ist ein Alttarif - zumindest aus Sicht der Bedingungen und aus der Sicht, dass wir jetzt 2008 schreiben.
Der GST baut bedingunsgtechnisch auf den M-Tarifen auf, er hat faktisch dieselben Bedingungen, insofern dürfte es hier keine großen Leistungsunterschiede geben. Es gibt aber interne Abrechnungs- und Leistungsgenehmigungsanweisungen für jeden Tarif bei jedem Versicherer, die natürlich nur die Abrechnungsabteilung kennt und über die sich diese ganz sicher ausschweigen wird! Denn was medizinisch notwendig ist, ist bei Behandlungen, die nicht die Gesundheit eindeutig verbessern, leider immer Auslegungssache!

Re: DKV BM4 ?

anna, Samstag, 06.12.2008, 04:06 (vor 5834 Tagen) @ Thomas

Danke!

Dann kann man sich ja auch nicht darauf verlassen, dass innerhalb der selben Tarifs nach mehren Jahren die Regeln noch die gleichen sind - je nachdem, wer gerade der "Auslegende" ist.

Was halten Sie sonst von dem Tarif?

Anna

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