PKV / GKV / Elternzeit / Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Manu, Samstag, 27.09.2008, 20:42 (vor 5903 Tagen)

Hallo, angenommen ich (w, 33) arbeite während der Elternzeit als Frau in Teilzeit und rutsche deswegen unter die Versicherungspflichtgrenze (bin schon vor 2002 PKV).

Wenn ich nun richtig verstanden habe, muss ich dann in die GKV, oder ich unterschreibe eine Befreiungserklärung.

So nun mein Problem: Wie lange gilt in diesem Fall die Befreiungserklärung:

1. für immer?
2. nur bis zum Ende der Elternzeit, das heißt bis zum Ende der Elternzeit müsste ich wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegen (wie hoch wäre die bei mir dann?)
3. nur bis zum Ende der Elternzeit und ich verdiene dann immer noch unter der Versicherungspflichtgrenze, muss man dann eine "Zweite" Befreiungserklärung unterschreiben, falls man nicht in die GKV will?

Eigentlich will ich mir die GKV noch viele Jahre "offenhalten". Das heißt ich würde, wenn dies rechtlich möglich ist, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und nur für den Elternzeitraum eine Befreiungserklärung unterschreiben. Später dann weiter voll arbeiten und weiter in der PKV verbleiben. Angenommen in 10 Jahren dann, wieder einfach so in Teilzeit arbeiten und unter Versicherungspflichtgrenze rutschen, dann in die GKV wechseln - ginge das so? Ich blick das mit dem SGB nicht wirklich...

...das würde ja heißen, dass in bestimmten Situationen (z.B. Elternzeit) die Befreiungserklärung nicht einmalig und dauerhaft gültig ist.

Hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken!

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