Re: PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 08.10.2008, 18:29 (vor 5892 Tagen) @ Klaus

Lösung des Problems:

1. Die Postbeamtenkrankenkasse hat keine Familienversicherung im Sinne einer GKV, da sie keine GKV ist, sondern verbilligte Tarife für Ehepartner. Deshalb wird es mit der Axakündigung auch schlecht aussehen vor den üblichen Fristen

2. Gehen Sie zur Axa und lassen Sie sich ein Angebot für einen 30% Beihilfetarif machen, da Sie normalerweise über Ihre Ehefrau 70% beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe wird bei Postbeamten über die Postbeamtenkrankenkasse abgewickelt, es besteht aber keine Verpflichtung zum Erhalt der Beihilfe die private Restkostenversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse abzuschließen. Dies ist nur bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten der Fall.

3. Sollte Ihr Frau zur Klasse der Postbeamten gehören, die keine Privatpatienten sind, sondern über Chipkarte und Vertrag der PBeaKK mit den kassenärztlichen Vereinigungen direkt versorgt wird, hat das keine Auswirkung auf Ihre Beihilfeberechtigung. Sie sind dann bei einer 30% Axa auch automatisch Privatpatient.

4. Diese Lösung hat den Vorteil, dass eine Weiterversicherung in der Axa nach Wegfall der Beihilfe möglich ist, da eine Weiterversicherung bei der Postebeamtenkrankenkasse als geschlossener Einrichtung des Bunds oft nicht möglich ist und Sie dann ohne richtige KV dastehen. Auch bleiben alle Altersrücklagen erhalten, da diese in den 30%-tarif umgebucht werden, der deshalb bezahlbar sein müsste, außer Sie hatten einen der Axa-Schrotttarife mit Leistung unter GKV-Niveau und hoher SB.


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