PKV (Private Krankenversicherungen)

Klaus, Dienstag, 07.10.2008, 16:17 (vor 5893 Tagen)

Hallo,

Ich bin seit dem 31.08.08 Arbeitslos.
War vorher 18 Jahre selbstständig.
Ich bekomme kein Arbeitslosengeld und auch kein Hartz4.
Meine Frau verdient 200,00 € zuviel.

Nun komme ich aber nicht aus meiner Privat Versicherung raus weil ich ja nicht Arbeitslosengeld und kein Hartz4 bekomme.

Meine Frau ist Beamtin und auch privat versichert bei der Postbeamten kranken´Kasse. da habe ich ein Antrag gestellt so das ich dort in die Familienversicherung mit reinkomme.

Nun weiß keiner ob ich dann dort auch die Pflege flicht-Versicherung da bekomme.

So sagt die Axa-Krankenkasse ohne das ich Pflege flicht Bescheinigung komme ich nicht aus der privaten Axa raus.

So sitze ich in diesem tollen staat ohne kranken Kasse da.
Da ich die teure AXA Versicherung nicht zahlen kann, die mich aber anmahnen und bald pfänden wollen. So habe ich nun kein Versicherungsschutz.

Re: PKV

Thomas, Mittwoch, 08.10.2008, 18:29 (vor 5892 Tagen) @ Klaus

Lösung des Problems:

1. Die Postbeamtenkrankenkasse hat keine Familienversicherung im Sinne einer GKV, da sie keine GKV ist, sondern verbilligte Tarife für Ehepartner. Deshalb wird es mit der Axakündigung auch schlecht aussehen vor den üblichen Fristen

2. Gehen Sie zur Axa und lassen Sie sich ein Angebot für einen 30% Beihilfetarif machen, da Sie normalerweise über Ihre Ehefrau 70% beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe wird bei Postbeamten über die Postbeamtenkrankenkasse abgewickelt, es besteht aber keine Verpflichtung zum Erhalt der Beihilfe die private Restkostenversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse abzuschließen. Dies ist nur bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten der Fall.

3. Sollte Ihr Frau zur Klasse der Postbeamten gehören, die keine Privatpatienten sind, sondern über Chipkarte und Vertrag der PBeaKK mit den kassenärztlichen Vereinigungen direkt versorgt wird, hat das keine Auswirkung auf Ihre Beihilfeberechtigung. Sie sind dann bei einer 30% Axa auch automatisch Privatpatient.

4. Diese Lösung hat den Vorteil, dass eine Weiterversicherung in der Axa nach Wegfall der Beihilfe möglich ist, da eine Weiterversicherung bei der Postebeamtenkrankenkasse als geschlossener Einrichtung des Bunds oft nicht möglich ist und Sie dann ohne richtige KV dastehen. Auch bleiben alle Altersrücklagen erhalten, da diese in den 30%-tarif umgebucht werden, der deshalb bezahlbar sein müsste, außer Sie hatten einen der Axa-Schrotttarife mit Leistung unter GKV-Niveau und hoher SB.

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