Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren (Private Krankenversicherungen)
hallo!
was denkt ihr, wie sich der beitrag von arag 183
entwickeln wird so über die nächsten jahre/jahrzehnte?
arag scheint ja nicht die beitragsstabilste zu sein,
wenn man sich so die finanztest-tests ansieht.
was haltet ihr alternativ von bkkk-a der barmnia?
(http://www.bkkdb.bkk-extraplus.de/319.asp)
gibt es noch andere vergleichbare tarife von anderen
unternehmen, oder sind die alle teurer?
besten gruß, reinhard
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Ich muss ehrlich sagen, dass man davon "nichts" halten kann, da man nicht weiß, was versichert ist. Es finden sich im Gegensatz zu den anderen Barmenia-BKK-Tarifen keine AVBs und MBKK zu diesem Tarif.
Der Originlatarif der Barmenia (also ohne BKK-Kooperation) ist wegen der ungedeckelten SB von 10% nicht zu empfehlen, in dem BKKK-A gibt es wohl keine ungedeckelte SB, aber welche Lücken sich darin verstecken, kann Ihnen höchstens die Barmenia oder der BKK-Verband erklären.
Außerdem fehlen wohl die Medikamente, was bei der Sparwut der GKV auf diesem Feld sehr problematisch ist.
Übrigens: Dass der Tarif der ARAG zu billig war, hat man bei jedem Preisvergleich mit gleich leistungsstarken Tarifen gesehen. Jetzt ist er halt so teuer wie diese Tarife. Allgemein muss in diesen Tarifen immer mit einem gewissen Puffer kalkuliert werden, da ja immer mehr Leistungen aus dem GKV-Katalog abgesenkt werden. Da hatte halt die ARAG im Vergleich zu anderen keine Erfahrungen, da die Tarife zu neu waren. Andere hatten diese Erfahrungen nämlich schon bei den ersten GKV-Kürzungsorgien Ende der 70er Jahre und Anfang der 80er Jahre gemacht und diese Unsicherheit einkalkuliert.
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
danke für deine einschätzung! ich finde
arag ist immer noch sehr billig, habe nichts
vergleichbar billiges gefunden. daher auch so n bissel meine sorge...
die tarifbed. von der barmenia gibt"s hier:
www.kooperation.barmenia.de/pdf/WK_1025_V_01_07_2008.pdf
ja, arzneimittel sind nicht drin, dachte mir aber es ist viell
bessser das wenn dann extra abzusichern, da man dann beitragssteigerungen besser im griff hat. die sb ist auf eur 400 gededecklt...
gibt es in den preissegment sonst noch was zu empfehlen?
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Ich würde grundsätzlich keinen PKV-Kostenerstattungstarif ohne Versicherung der Medikamente versichern. Sie dürfen nicht vergessen, dass Ihre GKV neben dem Abzug der üblichen Zuzahlung noch mehr abzieht.
Ein Beispiel:
Ein Medikament A mit Wirkstoff X ist verschreibungspflichtig und der Wirkstoff ist GKV-erstattungsfähig. Festpreisbindung gilt für Medikament B. Das weiß der Apotheker, der kann es Ihnen sagen.
Möglichkeit 1:
Sie nehmen das teurere Originalpräparat z.B. wegen der besseren Hilfsstoffe:
Preis 60 Euro
Festpreis 50 Euro GKV
- 5 Euro Zuzahlung
- 5% Apothekenrabatt = 2,50 Euro
-10% Rabatt Hersteller = 5 Euro
= Erstattungsfäig: 37,50 Euro
- Verwaltungspauschale und Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfung (=Budgetierung) je nach GKV 5-10%, meist 7,50%, je nach GKV sogar ungedeckelt
= Erstattung: 34,69 Euro, Selbstbeteiligung: 25,51 Euro
Hätten Sie sogar das Festpreismedikament genommen, hätten Sie immer noch 15,51 Euro selbst zu zahlen. So macht Kostenerstattung definitiv keinen Sinn, da Sie leider die Rabatte der GKV beim Hersteller im Kostenerstattungsverfahren nicht bekommen. Und ob der Apotheker Ihnen in allen Fällen einen Rabatt gibt, ist auch fraglich.
Deshalb lassen Sie die Finger von Produkten, die die Medikamente nicht versichern.
Neben der ARAG gibt es noch einen bezahlbaren Kostenerstattungstarif bei der DKV (Tarif AM9 [Arzt+Zahnarzt+Zahnersatz, keine SB bis auf Praxisgebühr] und Tarif AMX [Medikamente 150 SB]), der allerdings relativ gut durchkalkuliert ist. Er ist meist etwas teurer als der Arag-Tarif, wenn man allerdings bei der Arag vergleichbare Zahnleistungen (bei der ARAG Tarif 184 und 185 inkl. Zahnersatz) nimmt, die ja im 181-183er fehlt und die man ja in der GKV-Kostenerstattung bei einigen GKVen abwählen könnte, kann der DKV-Tarif mithalten. Bei der Continentalen gibt es einen Luxustarif, der dürfte Ihnen allerdings zu teuer sein.
Also: Schauen Sie sich die Alternativen an, allerdings bietet die Arag vom Leistungsumfang einige wirklich gute Tarife. Die Beiträge im Bereich der Kostenerstattungs-Zusatztarife sind wirklich gering, wenn man bedenkt, dass die Tarife ca. 70% der Arztrechungen und ca. 20% der Medikamentenkosten stemmen müssen.
Bitte passen Sie auch auf, dass Sie hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. So zahlt der 183er der ARAG ohne Vorleistung der GKV gar nichts. Die Vorleistung der GKV fehlt z.B. fast immer bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, da ist also schon ein eklatanter Leistungsunterschied zwischen 182er und 183er!
Der BKKK-A der Barmenia zahlt z.B. nur den Zahnarzt, allerdings keinen Zahnersatz, da müssen Sie also noch einmal was draufsetzen, sonst werden Sie bei Zahnarzt arm, denn Zahnersatz beginnt in der PKV schon bei funktionsanalytischer Behandlung!
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hallo Thomas, mit den Medikamenten hast Du natürlich recht. Ich wollte aber Kostenerstattung nur für den ärztlich-ambulanten Bereich wählen, so dass ich Medikamente weiter auf Karte bekommen... Dann gibt es die genannten Nachteile nicht...
Gruß, Reinhard
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hallo Reinhard,
bitte beachten Sie unbedingt, daß eine Wahl lt. §13SGB
für den ambulanten Bereich auch den Zahnbereich inkludiert.
Dies sollten Sie vorher eingehend prüfen, und meiner Meinung nach mit wählen, denn hier gehen spätestens in der übernächsten Legislaturperiode die Leistungen noch weiter runter!
Man darf die Versichertenkarte der GKV (hier Barmer) dann
nicht mehr ambulant nutzen! Sie sind in der Aussenwirkung für den Arzt effektiv privat krankenversichert.
Und die Medikamente werden üblicherweise ambulant verordnet, oder?....
Im Zahnbereich empfehle ich den Z100 von der ARAG, ist m.E. momentan das Beste am Markt.
Und zum 182-er, ich habe ihn einige Male vermittelt, und habe im grossen und ganzen ein gutes bis sehr gutes Feedback erhalten. Die Leistungen sind sehr gut und umfassend, ohne versteckte Selbstbeteiligungen, der Beitrag ist adäquat - zumal alle Konkurrenten wesentliche Einschränkungen in den Erstattungen haben. Die Beitragsstabilität ist immer ein Thema - aber in diesem Marktbereich nicht ganz so dramatisch wie im Voll-KV-Bereich.
Also wenn es finanziell machbar ist, unbedingt machen:
Den 182 und Z100 in dieser Kombination (ist seit diesem Jahr möglich!)
Aber die erste Wahl sollte - wenn möglich - die Voll-PKV sein.
Viel Spaß
Alexander
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hallo Alexander Rädge,
was Du schilderst, war früher mal so und ist schon seit längerer Zeit nicht mehr aktuell. Der aktuelle § 13 SGB V lautet: "Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich." Auch der Z100 kann nur vor diesem Hintergrund Sinn machen, denn den kann man nicht im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips wählen.
ist es insofern nicht problematisch, dass man u. a. bei den arag-tarifen auch kostenersattung für den bereich "veranlasste leistungen" wählt (um medikamente erstattet zu bekommen) obwohl in diesen tarifen keine hilfsmittel beinhaltet sind?
man hat doch damit das risiko, bei den hilfsmitteln auf den restkosten nach der kostenerstattung sitzen zu bleiben...
gruß, reinhard
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hilfsmittel sind in der GKV eh 1000x besser versichert als in fast allen PKVen und deshalb ambulant im Kostenerstattungsverfahren relativ irrelevant. Hier ist ja auch ohne weiteres ein Direktbezug über die GKV möglich.
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hallo Reinhard und Thomas,
stimmt beides.
Der Gesetzestext wurde zum 01.04.2007 angepasst.
Wieder was gelernt
Hilfsmittel sind bei der GKV im allgemeinen sehr gut versichert - ich weisse meine Kunden immer darauf hin im Rahmen der Kostenerstattung mit dem Thema Hilfsmittel
bewusst umzugehen.. So bleibt man auch in Kontakt
Von daher eigentlich unproblematisch!
Der Z100 kann für die Kostenerstattung genutzt werden
und die Abrechnung funktioniert.
Ich habe gerade vor vier Wochen Rechnungen eines Kunden
mit §13 SGB V auf den Z100 eingereicht und eine sehr schnelle Abrechnung erhalten... Aber bedingt durch die
neue Formulierung muß man den Zahnbereich ja nicht mitwählen, oder? Denn die Leistungen des Z100 sind auch so adäquat.
Viele Grüße
Alexander Rädge
Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren
Hallo,
was ich nach lesen des Themas nicht verstehe ist die Aussage das der T181-183 der ARAG keine Medikamentenkosten übernimmt.
In der Tarifbeschreibung findet sich doch die Angabe das Arzneien und Verbandmittel zu 100 % übernommen werden.
Lediglich Nährmittel sind ausgeschlossen.
Verstehe ich etwas falsch ?
Vielen Dank
Ralph