Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

Alexander, Sonntag, 12.10.2008, 09:39 (vor 5892 Tagen)

Hallo,

die Debeka hat mir ein Angebot mit Öffnungsklausel gemacht. Erst im Nachhinein wurde mir klar, wie wichtig es sein kann, keine GOÄ-Beschränkung zu haben, was bei der Debeka der Fall ist.

Gibt es denn noch irgendeine Möglichkeit, dass ich bei einer anderen PKV mit Öffnungsklausel unterkomme?

Alexander

Re: Öffnungsklausel

Thomas, Montag, 13.10.2008, 01:35 (vor 5891 Tagen) @ Alexander

Kurz: NEIN!

Sagt die Debeka leider vorher nicht. Die Begrenzung auf die GOÄ ist bei Beihilfeversicherten irrelevant, da kein normaler Arzt bei diesen Privatversicherten zweiter Klasse mehr als 3,5 abrechnet. Schließlich sind dies Leute, die oft weit unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und deshalb sich so was gar nicht leisten können.

Problem Debeka ist durch Wegfall des Tarifs BE im Rahmen der Öffnungsaktion die Begrenzung der Hilfsmittel auf sechs Zeilen im Gegensatz zum Hilfsmittelkatalog der Beihilfe der meist mehrer Seiten lang ist. Damit sind Sie hier definitiv unterversichert! D.h. es gibt nur einen Billigrollstuhl, keinen Blindenhund, keine Eiserne Lunge, keine Heimdialyse usw.
Ach so: Kur und Reha ist auch nicht versichert.

Gehen Sie aber trotzdem in die PKV zur Debeka und legen Sie die ersparten Beiträge im Vergleich zur GKV zurück, damit Sie diese Kosten u.U. selbst tragen können.

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