- (Private Krankenversicherungen)
-, Dienstag, 14.10.2008, 09:46 (vor 5886 Tagen)
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Re: PKV trotz Risikozuschlag?
Stephan, Dienstag, 14.10.2008, 15:00 (vor 5886 Tagen) @ -
Hallo,
meiner Erfahrung nach verjähren solche Behandlungen nach 5 Jahren, sie gelten dann als geheilt.
Nach der VVG-Reform müssen Sie beim Antrag einer Versicherung nur Fragen beantworten, die in schriftlicher Form gefragt werden. Die meisten Versicherer fragen nach Behandlung bzgl. Herz, Niere, Psyche etc. innerhalb der letzten 5 Jahre. Im nächsten Jahr können Sie die Frage also problemlos mit nein beantworten und ihr Mann sollte keinen Risikozuschlag brauchen.
Dennoch: Da Sie ihren Risikozuschlag bereits kennen, haben Sie ja bei mindestens einer PKV (naheliegend wäre wohl die Debeka) angefragt. Sicherlich speichern die diese Informationen, so dass es sein kann, dass Sie auf dem Zuschlag beharren.
Zudem gibt es wohl irgendeine Liste, in der Leute auftauchen, die vermehrt Versicherungen anfragen. Achten Sie darauf, dass Sie die Anfrage stets als "Konditionenanfrage" kennzeichnen. Dann landen Sie nicht auf dieser Liste (man wird ja wohl vergleichen dürfen).
Meine persönliche Meinung. Ein Jahr in der GKV verweilen und nach der Verjährung nochmal bei den PKV anfragen. Dann sollten die 30% wegfallen und die Ersparnis sollte vermutlich sogar die Kosten für die Prämien der Kinder übersteigen.
Re: PKV trotz Risikozuschlag?
Thomas, Dienstag, 14.10.2008, 21:58 (vor 5886 Tagen) @ Stephan
Dieser Vorschlag an einen Beamten ist mit Verlaub Quatsch, denn in nach sechs Monaten gilt die Öffnungsaktion für Beamte nicht mehr, d.h. sollte dann eine Erkrankung hinzukommen, müsste der angehende Beamte sein Leben lang den vollen GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberbeteiligung zahlen. Die Kinder sind mit Ausnahme Hessens und Bremens überhaupt kein Argument gegen die PKV, da 80% Beihilfe, in Hessen und Bremen ist das ein Rechenexempel!
Dieser Spaß, in der GKV zu bleiben, kostet auf 50 Jahre (inkl. Pension) pro Jahr ca. 1500-2000 Euro, wenn der Mann im höheren Dienst ist.
Re: PKV trotz Risikozuschlag?
Stephan, Mittwoch, 15.10.2008, 13:45 (vor 5885 Tagen) @ Thomas
@Thomas:
Du hast Recht, ich habe die Öffnungsaktion nicht bedacht (danke!). Natürlich sollte die PKV das Ziel sein, ich habe eher darüber nachgedacht, ob sich der Zuschlag vermeiden ließe. Falls also in den ersten sechs Monaten der Beamtenzeit die fünf Jahre überschritten werden, könnte man dies noch abwarten.
Theoretisch möglich ist auch, dass andere Versicherer nur nach den letzten vier Jahren oder ähnlich fragen. Ebenfalls denkbar ist, dass der Besuch beim Psychater bei anderen Versicherern weniger (oder keinen) Zuschlag erfordern. Ich hatte selbst einen schweren Unfall 4 Jahre und 3 Monate bevor ich einen Antrag auf eine Risikoverischerung gestellt habe (Hannover Leben), und dies wurde als "geheilt" eingestuft -> kein Risikozuschlag.
FAZIT: Innerhalb der ersten schs Monate handeln und in die PKV wechseln - aber nicht ohne vorher bei verschiedenen VU"s zu fragen.
VG Stephan