Re: PKV trotz Risikozuschlag? (Private Krankenversicherungen)

Stephan, Dienstag, 14.10.2008, 15:00 (vor 5886 Tagen) @ -

Hallo,

meiner Erfahrung nach verjähren solche Behandlungen nach 5 Jahren, sie gelten dann als geheilt.

Nach der VVG-Reform müssen Sie beim Antrag einer Versicherung nur Fragen beantworten, die in schriftlicher Form gefragt werden. Die meisten Versicherer fragen nach Behandlung bzgl. Herz, Niere, Psyche etc. innerhalb der letzten 5 Jahre. Im nächsten Jahr können Sie die Frage also problemlos mit nein beantworten und ihr Mann sollte keinen Risikozuschlag brauchen.

Dennoch: Da Sie ihren Risikozuschlag bereits kennen, haben Sie ja bei mindestens einer PKV (naheliegend wäre wohl die Debeka) angefragt. Sicherlich speichern die diese Informationen, so dass es sein kann, dass Sie auf dem Zuschlag beharren.
Zudem gibt es wohl irgendeine Liste, in der Leute auftauchen, die vermehrt Versicherungen anfragen. Achten Sie darauf, dass Sie die Anfrage stets als "Konditionenanfrage" kennzeichnen. Dann landen Sie nicht auf dieser Liste (man wird ja wohl vergleichen dürfen).

Meine persönliche Meinung. Ein Jahr in der GKV verweilen und nach der Verjährung nochmal bei den PKV anfragen. Dann sollten die 30% wegfallen und die Ersparnis sollte vermutlich sogar die Kosten für die Prämien der Kinder übersteigen.


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