Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld (Private Krankenversicherungen)

Stephan @, Dienstag, 14.10.2008, 14:45 (vor 5886 Tagen)

Hallo zusammen,

ich frage mich, ob ich in diesem Jahr erstmals die BBG überschreite - und somit "schon" am 01.01.2011 (statt 01.01.2012) in die PKV wechseln darf (Frau und Kind sind bereits dort).

Meine Situation:
Zielgehalt 2008 ist (wegen Gehaltserhöhung ab Oktober etwas krumm): 49917,50
Direktversicherung aus Entgeltumwandlung (2544 EUR p.a.)
1 Monat Elternzeit + Elterngeld, welches noch bewilligt ist und etwa 1500 EUR betragen dürfte.
Tatsächliches Gesamtbrutto 2008 (11 Monatslöhne + variabler Gehaltsanteil)= 46815,89

Nun meine Fragen:
1) Muss ich die Direktversicherungsbeiträge abziehen -> und falle somit definitiv unter die BBG?
2) Wird das Elterngeld beim Gesamtbrutto angerechnet? Und wenn wie?

Schon mal vielen Dank für die Antwort,
Stephan

Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld

Anke, Dienstag, 14.10.2008, 21:19 (vor 5886 Tagen) @ Stephan

Hallo Stephan,
die Entgeltumwandlung (Direktversicherung) zählt definitiv nicht zur Jahresentgeldgrenze und muss deshalb von Deinem Jahresbrutto abgezogen werden. Es zählen nur sozialversicherungspflichtige Gehaltsbestandteile für die Berechnung der Jahresentgeldgrenze.

Gruß Anke

Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld

Stephan, Mittwoch, 15.10.2008, 13:47 (vor 5885 Tagen) @ Anke

Danke!

Mitlerweile habe ich auf meinem Gehaltszettel nachgeschaut und festgestellt, dass:

SV-Brutto=Gesamt-Brutto - 2544€(DV-Beitrag) ist.

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