Re: Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 15.10.2008, 19:28 (vor 5885 Tagen) @ Horst77

Nr. 1:
Ich rate ungern zu einem Wechsel im Nachhinein, zumal eine erneute Risikoprüfung fällig ist. Wegen der Altersrücklagen muss man in Ihrem Alter nicht bei der Debeka bleiben, aber die Unsicherheit einer Risikoprüfung und die 10 Jahre Unsicherheit danach mit dem Risiko einer Kündigung muss schon bedacht.

Nr. 2
Kuren und Reha können Sie zusätzlich bei einigen Versicherern getrennt versichern. Die Liste finden Sie hier im Forum, wenn Sie suchen.

Nr. 3
Rehamaßnahmen werden nur von der DRV bezahlt, wenn sie dazu dienen, Sie vor einer Erwerbsunfähigkeit zu bewahren. Damit ist das ganze hinfällig, wenn Sie Rentner sind. Hier würde dann die GKV zahlen bzw. ein Kurtarif. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, zahlt die Debeka aus Kulanz nach Empfehlung des PKV-Verbands. Kulanz ist aber keine Garantie für die Zukunft.
Das Kurproblem tritt v.a. bei Kindern auf, da hier dann bis auf das mickrige Tagegeld gar nichts versichert ist.

Nr. 4
Das sind keine ambulante Hilfsmittel! Hierunter fallen aber die stationären Hilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher.

Kurzum: Bilden Sie eine Rücklage von ca. 20.000 €. Wenn nie was passiert, dann werden sich Ihre Kinder über ein zusätzliches Erbe freuen. In den schlimmsten Fällen wird die Debeka schon zahlen, denn sonst wären Sie ein Dauerfall für einen stationären Aufenthalt, was durch Ihre Versicherung des Einbettzimmertarifs für die Debeka auf Dauer auch nicht billig ist. Da wird dann einiges erstattet, was eigentlich nicht erstattungsfähig ist, nur weil es billiger ist als ein Krankenhausaufenthalt.


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