Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum,
da ich bis hierhin begeistert die informative Diskussion verfolgt habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen in der Hoffnung, dass mir jemand einen guten Ratschlag geben kann.
Ich bin seit 1.1.2006 PKV versichert als Angestellter ohne Beihilfeberechtigung.
Mittlerweile bin ich 31 Jahre alt.
Als ich damals in die PKV gewechselt bin, habe ich mich direkt für die Debeka (Tarif PN/PNE) entschieden, weil ich dort noch eine kleine Anwartschaft aus der früheren Familienversicherung hatte.
Daneben habe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn auch den Fehler gemacht, eher auf die unwichtigeren Dinge (Brille, Zähne, Einbettzimmer etc.) zu schauen.
Durch das stöbern im Forum habe ich jetzt den Eindruck, dass die Debeka jedoch insbesondere im Hinblick auf Hilfsmittel und Kuren/Reha nicht gerade vorne dabei ist.
Nun habe ich mehrere Fragen bzw. hätte gerne Kommentare dazu:
1. Wäre es u.U. sinnvoll, die PKV zu wechseln zu einer Versicherung mit einem offenen Hilfmittelkatalog und ansonsten vergleichbaren Leistungen, da ich erst knapp 3 Jahre bei der Debeka versichert bin?
Oder würde ich mich beitragsmäßig so viel schlechter stellen, dass es sinnvoll wäre, die gesparten Beiträge lieber für den Ernstfall zurückzulegen?
2. Gibt es eine Möglichkeit, die Defizite bei den Hilfsmitteln und Kuren/Reha zusätzlich (bei einer anderen Gesellschaft) zu versichern?
3. Ist es so, dass rehamaßnahmen (z.B. nach einer Operation) ohnehin bei Angestellten von der Rentenversicherung getragen werden? Wenn ja, wie sieht es denn aus, wenn ich Rentner bin? Zahlt die DRV dann auch?
4. Weiß jemand, was alles unter den Begriff "Sachaufwendungen medizinisch technischer Art" fällt, der bei der Debeka in den Tarifbedingungen steht?
Trotz der Fülle an Fragen, würde ich mich freuen, wenn mir jemand bei der Teilprobembewältigung helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus und Gruß,
Horst
Re: Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog
Nr. 1:
Ich rate ungern zu einem Wechsel im Nachhinein, zumal eine erneute Risikoprüfung fällig ist. Wegen der Altersrücklagen muss man in Ihrem Alter nicht bei der Debeka bleiben, aber die Unsicherheit einer Risikoprüfung und die 10 Jahre Unsicherheit danach mit dem Risiko einer Kündigung muss schon bedacht.
Nr. 2
Kuren und Reha können Sie zusätzlich bei einigen Versicherern getrennt versichern. Die Liste finden Sie hier im Forum, wenn Sie suchen.
Nr. 3
Rehamaßnahmen werden nur von der DRV bezahlt, wenn sie dazu dienen, Sie vor einer Erwerbsunfähigkeit zu bewahren. Damit ist das ganze hinfällig, wenn Sie Rentner sind. Hier würde dann die GKV zahlen bzw. ein Kurtarif. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, zahlt die Debeka aus Kulanz nach Empfehlung des PKV-Verbands. Kulanz ist aber keine Garantie für die Zukunft.
Das Kurproblem tritt v.a. bei Kindern auf, da hier dann bis auf das mickrige Tagegeld gar nichts versichert ist.
Nr. 4
Das sind keine ambulante Hilfsmittel! Hierunter fallen aber die stationären Hilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher.
Kurzum: Bilden Sie eine Rücklage von ca. 20.000 €. Wenn nie was passiert, dann werden sich Ihre Kinder über ein zusätzliches Erbe freuen. In den schlimmsten Fällen wird die Debeka schon zahlen, denn sonst wären Sie ein Dauerfall für einen stationären Aufenthalt, was durch Ihre Versicherung des Einbettzimmertarifs für die Debeka auf Dauer auch nicht billig ist. Da wird dann einiges erstattet, was eigentlich nicht erstattungsfähig ist, nur weil es billiger ist als ein Krankenhausaufenthalt.
Re: Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog
Hallo Horst77; Hallo Thomas,
da sind sie wieder die "Sachaufwendungen medizinisch technischer Art" !
Thomas, Sie sagen "Das sind keine ambulante Hilfsmittel! Hierunter fallen aber die stationären Hilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher."
Nun steht das aber in den Bedingungen unter "ambulante"-Leistungen. Und ebenso werden z.B. künstliche Niere etc. erwähnt!
Soweit ich weiß, fällt ein Herzschrittmacher unter die stationäre Leistungen, wenn er in einem Krankenhaus eingesetzt wird.
Was sind also dann "Sachaufwendungen medizinisch technischer Art"? Was fällt darunter? Wird durch diesen Passus die [/b]Bereitstellung[/b] einer entsprechenden Behandlung oder eines Gerätes (entweder zu Hause oder eben ambulant in einer Klinik) gewährleistet? Aber welche Geräte und welche Aufwendungen für welche Behandlungen?
Leider gab es von der Debeka auf Anfrage auch keine eindeutige belastbare Aussage!
Gruß,
Der_Frager
Re: Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog
Vielen herzlichen Dank schon mal für die sehr ausführliche und kompetente Antwort, Thomas!
Ich werde es jetzt wohl auch so machen, dass ich mich mit dem beschränkten Hilfsmittelkatalog abfinde und einfach Teile meiner Ersparnis zurücklege für den Fall der Fälle.
Wenn nichts passiert, um so besser.
Wegen einer Reha-Zusatzversicherung schaue ich mich dann noch mal um.
Eine Kur empfinde ich auch eher als nicht so notwendig, aber auf den Kosten einer Reha nach einer OP möchte ich im Zweifel nicht sitzenbleiben.
Aber ich denke, bis zur Rente bin ich da über die DRV schon abgesichert und die Ausführungen zur Anschlussbehandlung überzeugen mich auch.
Was die Aufwendungen medizinisch technischer Art angeht, geht es mir ähnlich wie Der_Frager. Finde das schon etwas nebulös und hatte mich halt gefragt, ob evtl. manche Hilfsmittel auch hierunter fallen können.
Wie gesagt, nochmals vielen Dank!
Gruß Horst
Re: Wechsel innerhalb der PKV wegen Hilfsmittelkatalog
Zuerst zur Kur:
Ich halte Kuren mit Ausnahmen von Kuren für Kinder für überflüssig und Urlaub auf Kosten der KV. Leider sind aber in den meisten Kurtarifen und v.a. in solchen, die separat versichert sind, Kur und Reha miteinander verbunden!
Das, was der Frage schreibt stimmt schon: Es gibt medizinisch-technische Sachaufwendungen auch im ambulanten Bereich. Nur dies ist Teil der stinknormalen ambulanten Apparatemedizin, die bei den meisten PKVen im Tarif gar nicht extra erwähnt wird! Dass Sie dann die Maschinen als Hilfsmittel mit nach Hause bekommen, das geht aus den Debeka-Bedingungen aber nicht hervor.