Private Versicherung bei Beihilfeanspruch (Private Krankenversicherungen)

belao @, Freitag, 17.10.2008, 10:37 (vor 5883 Tagen)

Hallo,
ich bin Beamtin auf Probe und habe mir nun drei Angebote eingeholt bzgl. einer Privaten KV bei einem gegebenem Beihilfeanspruch von 70 %.
Es sind dies Angebote der Debeka (P30, Z30, BE/SE1), Bayer.BK (B30/2, ZEB50, ZB, PVB, KHT), AXA (VisB30, BW230, BWE, KHTE/013, BN330, PVB). Ich lebe in Rheinland-Pfalz.
Ich habe hier im Forum schon einige Beiträge gelesen, stehe aber immer noch vor einigen Schwierigkeiten bei meiner Entscheidungsfindung, bei der vielleicht jemand etwas beisteuern kann:
Mir ist in erster Linie wichtig, dass ich die erforderlichen medizinischen Leistungen ohne größeres Hickhack erhalte. Ich möchte durch die Beitragsleistung soweit alles abgedeckt haben, dass ich keine eigenen Kosten mehr tragen muss. Wichtig ist mir der Schutz im Bereich der Zähne. Und hier ist mir einiges unklar.
Ist es richtig, dass bei einem Beihilfeanspruch von 60 % im Bereich von Zahnersatzleistungen ich nur 60 % von 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet bekomme? Das hieße ja, dass ich die Restkosten von 58 % durch die praivate KV abdecken wollen würde. Die Tarifbeschreibungen aller drei Angebote bleiben aber so undeutlich, dass ich dies nicht nachvollziehen kann. Auf Nachfrage bekomme ich auch kein klares Verständnis der Dinge.
Kann hier jemand im Hinblick auf die Leistungen eine der drei Versicherungen empfehlen?
Ich habe keine Anhaltspunkte mich zwischen ihnen zu entscheiden, so dass ich schon langsam das Gefühl habe, ich bleibe lieber freiwiliig in der GKV ;-(
Vielen Dank schon mal!
Beate

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

Thomas, Freitag, 17.10.2008, 13:32 (vor 5883 Tagen) @ belao

Nicht in die PKV als Beamtin zu gehen mit diesen Ängsten wäre genauso wie aus dem Angst vor dem Tod Selbstmord zu begehen!
Die SB bei den Zahnmaterialkosten von 40 bis 60% in Bezug auf den Bemessungssatz (je nach Beihilfeträger) ist doch ähnlich wie in der GKV! Sie stellen sich dadurch überhaupt nicht schlechter als jetzt!
Die PKVen bieten in Ihren Beihilfeergänzungstarifen unterschiedliche Konzepte an, diese Lücke zu schließen:
Die einen zahlen die Lücke inklusiv der Leistung aus dem PKV-30%-Tarif auf 80 oder 90% ungedeckelt auf, die nächsten auf einen Prozentbeitrag mit Jahreshöchstbeitrag (bei der BBKK), die übernächsten auf 100%, allerdings gedeckelt (z.B Debeka), die übernächsten überhaupt ungedeckelt allerdings eingeschränkt auf das Leistungskorsett des Haupttarifs (je nach Tarif DBV: Das ist das, was Ihnen da unter dem Namen Axa verkauft wird) !

Übrigens: Wenn Sie sehr schlechte Zähne haben, werden Sie die Risikoprüfung je nach Fragestellung der PKV in den Gesundheitsfragen für die Ergänzungstarife u.U. nicht überleben und u.U. ein Fall für die Öffnungsaktion werden. Dass dann bei einigen PKVen auch die Reha und die existenzbedrohenden und sauteuren Hilfsmittel, die dort elegant in den Ergänzungstarif ausgelagert werden, nicht ordentlich versichert sind, ist eine andere Sache. Also lassen Sie dass Zahn- und Brillengetue der Deutschen sein und konzentrieren Sie sich primär auf Leistungsposten, die Einzelkosten von bis zu 100 T€ übernehmen! Erst dann sollten Sie sich um den Zahnkram kümmern! Die Zähne sind nämlich in der PKV egal bei welcher Beihilfelücke immer besser versichert als in der GKV, da die Beihilfe mindestens das GKv-Niveau zahlt und die PKV im 30%-Tarif immer mehr als die GKV zahlt!

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

belao @, Freitag, 17.10.2008, 20:05 (vor 5883 Tagen) @ Thomas

Danke für die Antwort, Thomas.

Es ist sicherlich richtig, auf die Posten zu schauen, die die höchsten Kosten verursachen können. Als ich so im Forum hier herumlas, tauchte immer das Thema der beschränkten Hiflsmittel und Kur/Reha auf. Da ich aber, ehrlich gesagt, gar nicht so genau weiß, inwieweit sich die PKVs hier so genau verhalten, habe ich folgende Rechnung aufgemacht:

Ich zahle freiwilig für die GKV 340 EUR mtl. Hiervon erhalte ich die Hälfte über die Beihilfe zurück, wenn ich Aufwendungen in mindestens dieser Höhe "verursacht" habe. Damit zahlte ich bisher effektiv 170 EUR.
Das teuerste Angebot der PKVs liegt bei 190 EUR. Wenn hier im Forum dann darauf hingewiesenwird, dass es ratsam sei, daneben noch Geld zurückzulegen, um die angesprochenen Lücken abzudecken, so frage ich mich schon, wo für mich der wirtschaftliche Nutzen sein soll. So habe ich zwar nur das GKV-Niveau; sicherlich ist die PKV im Zahnbereich allemal besser als GKV - aber im BEreich der kostenintensiven Lücken eben nicht.

Wahrscheinlich bin ich zu wenig informiert.

Welche der Versicherungen ist denn wohl die zuverlässigere in der Zusammenarbeit? Bei der Beamten BK heißt es, dass es lange Wartezeiten gäbe. Die Debeka hat ihre Lücken. Wer hat denn Erfahrungen hier gemacht, die er weiterzugeben bereit wäre?

Viele Grüße,
Beate

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

Theodor @, Dienstag, 21.10.2008, 20:37 (vor 5879 Tagen) @ belao

Hallo Beate,
seit vielen Jahren träume ich davon, die Hälfte meiner freiwilligen Beiträge zur GKV von der Beihilfe erstattet zu bekommen.
Wie ist das möglich und wo ist das geregelt?
Gruß
Theodor

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

Thomas, Mittwoch, 22.10.2008, 12:33 (vor 5878 Tagen) @ Theodor

Das geht meiner Kenntnis nur in wenigen Ländern, so in Rheinland-Pfalz und Hessen. Sonst wo geht das nicht. Es gibt aber die Öffnungsaktion für vor 2005 schon freiwillig gesetzlich versicherte Beamten in der PKV. Diese Öffnungsaktion lohnt sich beim höheren Dienst sogar für 70ig-Jährige, bei gehobenen Dienst ist das ein Rechenexempel.
Zudem kommt der PKV-Basistarif ab dem 1.1.2009 ohne Zuschläge mit allerdings noch ungewisser Beitrags- und Leistungsstruktur.
Also überlegen Sie sich den Eintritt in die PKV!
Der Gesetzgeber hat die Beamten nämlich neben den Selbständigen ab 1.4.2007 per Gesetz als in der PKV zu versichernde Gruppe definiert, d.h. wäre ein Beamter unversichert ohne Vorversicherung, muss er per Gesetz ab 1.1.2009 in die PKV und darf nicht in die GKV. Man muss sich mit dieser Einteilung abfinden, da die Beamten und Selbständigen wohl sogar von der SPD-Linken als Abfindungsmasse für die PKV bei einer Einführung einer Bürgerversicherung unter Beibehaltung der Voll-PKV (PKVen sollen dann in den Risikokostenstrukturausgleich des GKV-Gesundheitsfonds einbezogen werden) angesehen werden. Das alles heißt, dass selbst bei einer Einführung einer Bürgerversicherung Beamte immer noch bei der PKV bleiben, da die Beihilfe und damit das Kostenerstattungsverfahren mit privater Quotenversicherung billiger für den Staat ist als ein hälftiger GKV-Beitrag. Sollten die Beihilfesteigerungssätze mit Einführung des Basistarifs und der damit verbundenen Behandlungspflicht vom 2,3fachen auf einen niedrigeren Satz gesenkt werden, ist die Beihilfe für den Staat sogar auf Jahrzehnte billiger als ein Arbeitgeberanteil zur GKV!

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

belao @, Mittwoch, 22.10.2008, 18:35 (vor 5878 Tagen) @ Theodor

Hallo Theodor,

es ist möglich, indem du einen Antrag auf Erstattung der Hälfte der in einem Jahr gezahlten Krankenkassenbeiträge bei der BEihilfestelle stellst. In Hessen ist es meines Wissen nach in § 4 oder § 5 der Beihilfeverordnung geregelt (jedenfalls in den ersten zehn Paragrafen).

Voraussetzung ist, dass deine Krankenkasse Zahlungen an Ärzte usw. erbracht hat, die summenmäßig mind. den hälftigen Betrag deiner gezahlten Beiträge erreichen.
Das Unangenehme ist, dass du von jedem Arzt eine BEscheinigung der in Rechnung gestellten Leistungen benötigst, und zwar auf einem Vordruck deiner Krankenkasse (sog. Sachleistungsbescheinigung). Diese reichst du bei deiner Kasse ein, die bestätigt, welche Beträge sie darauf gezahlt hat und wieviele Beiträge du ihr gegenüber erbacht hast.
Das legst du dann der Beihilfestelle vor.

Leider kennen wenige Ärzte und - leider - wenige Krankenkassen dieses VErfahren.

Dies ist auch der Grund, warum ich jetzt doch in eine Private gehen möchte.
Meine Kasse hatte die Sachleistungsbescheinigung mir zunächst anstandslos zugesandt; nun gibt es dort keinen MItarbeiter mehr, der weiß, um was es sich handelt. So habe ich meine Beiträge zuletzt nicht mehr erstattet bekommen können - ärgerlich.

Der weitere Nachteil ist ganz klar der, dass du erstmal Aufwendungen verursachen musst - d.h. bist du gesund, wird dir das nicht so leicht fallen, der Krankenkasse entsprechende Kosten zu verursachen... mir ist das auch die Mehrheit der Jahre über nicht gelungen!

Viele Grüße,
Beate

Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch

belao @, Mittwoch, 22.10.2008, 18:38 (vor 5878 Tagen) @ belao

Hallo Thomas,

was ist denn von dem DBV Winterthur-Tarif zu halten?
Bezüglich des Hiolfsmittelkatalogs und den Schwächen, die die Debeka hat?

Viele Grüße,
Beate

Debeka vs. DBV

Ralph, Dienstag, 23.12.2008, 20:56 (vor 5816 Tagen) @ belao

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