Re: Bestandsschutz bei Kunden der privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 29.10.2008, 05:42 (vor 5871 Tagen) @ Fabsi

Wenn Versicherungspflicht aufgrund einer Erhöhung der JAE eintritt, besteht eine Befreiungsmöglichkeit. Für Befreite spielt die JAE keine Rolle mehr, egal wie viel oder wenig sie verdienen.

Wenn die JAE wegen sinkenden Einkommens unterschritten wird, gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Das war vor der Gesundheitsreform auch schon so. Mit dem Unterschied, dass selbst bei nur einmaligem Unterschreiten der JAE inzwischen mindestens 3 Jahre GKV-Zwangsmitgliedschaft drohen.


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