Re: standardtarif vs. normaltarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 25.10.2008, 02:17 (vor 5876 Tagen) @ Thomas

Noch eine Anmerkung zu den Normaltarifen in der Öffnungsaktion:
Die 30%-Risikozuschlag erstrecken sich pauschal auf alle Tarifteile, also z.B. auch bei Modultarifen auf den Zahntarif, obwohl z.B. hier eine den Risikozuschlag bedingende Erkrankung irrelevant ist.
Ferner wird meist noch ein tatsächlicher Risikozuschlag von oft bis zu mehreren hundert Prozent errechnet. Wenn man z.B. Beamter auf Zeit ist oder einmal vorhat als Beamter auf Lebenszeit zu kündigen und sich selbständig zu machen und damit im ersten Fall durch fehlendes Arbeitslosengeld I und u.U. II und im zweiten Fall durch die Selbstädnigkeit nicht mehr in die GKV zurück kann, müsste man in den Normaltarifen für Nichtbeamte horrende Risikozuschläge zahlen, da die Deckelung des Risikozuschlags auf 30% mit dem Wegfall der Beihilfe entfällt! Allerdings kann man sich dann ab 1.1.2009 in den Basistarif für Nichtbeamte retten, so dass das Problem entschärft ist.


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