standardtarif vs. normaltarif (Private Krankenversicherungen)
john, Freitag, 24.10.2008, 14:45 (vor 5880 Tagen)
was ist der unterschied?
wo landet man als beamter, wenn man die öffnungsaktion nutzt?
Re: standardtarif vs. normaltarif
Thomas, Samstag, 25.10.2008, 02:10 (vor 5879 Tagen) @ john
Es gab schon längere Zeit und unbegrenzt ohne Bedingungen eine Öffnungsaktion für den STB, den brancheneinheitlichen Standardtarif Beamte mit den bekannten Leistungseinschränkungen.
Der STB wird ab dem 1.1.2009 geschlossen und der Basistarif ist der Nachfolger. Weder im STB noch im Basistarif gibt es Risikozuschläge!
Seit 2005 gibt es die Öffnungsaktion in die Normaltarife für vor 2005 schon freiwillig in der GKV versicherte Beamte zeitlich unbegrenzt und für Neubeamte in den ersten 6 Monaten nach der Verbeamtung auf Probe/Zeit/Lebenszeit, aber nicht auf Widerruf (=Referendariat).
Die Normaltarife sollen hierbei mindestens das Leistungsniveau der ambulanten und stationären Beihilfe (ohne Kur/Reha/beihilfeparallelen Hilsmittel- und Heilmittelkatalog) spiegeln, d.h. es muss bis zum 2,3/3,5-fachen Satz ambulant geleistet werden. Stationär muss in den Ländern, die die Wahlleistungen noch in der Beihilfe kennen, und im Bund auch für das 2-Bettzimmer und Wahlarzt geleistet werden. Es darf dafür allerdings ein Risikozuschlag von 30% erhoben werden.
Beihilfergänzungstarife und Wahlleistungstarife in den Ländern, die keine Wahlleistungbeihilfe kennen (Nord- und Ostdeutschland), sind von der Öffnungsaktion nicht erfasst.
Durch die Auslagerung von Hilfsmittelleistungen (z.B. Debeka) und Kur- sowie Rehaleistungen (sher viele PKVen) in die Beihilfergänzungstarife können im Rahmen der Öffnungsaktion im Ernstfall sehr große Versicherungslücken entstehen. Im Normalfall entstehen aber immer Lücken im Zahnbereich, die aber nie größer sind, als diese bei einer GKV-Versicherung oder einer Versicherung im STB wären.
Re: standardtarif vs. normaltarif
Thomas, Samstag, 25.10.2008, 02:17 (vor 5879 Tagen) @ Thomas
Noch eine Anmerkung zu den Normaltarifen in der Öffnungsaktion:
Die 30%-Risikozuschlag erstrecken sich pauschal auf alle Tarifteile, also z.B. auch bei Modultarifen auf den Zahntarif, obwohl z.B. hier eine den Risikozuschlag bedingende Erkrankung irrelevant ist.
Ferner wird meist noch ein tatsächlicher Risikozuschlag von oft bis zu mehreren hundert Prozent errechnet. Wenn man z.B. Beamter auf Zeit ist oder einmal vorhat als Beamter auf Lebenszeit zu kündigen und sich selbständig zu machen und damit im ersten Fall durch fehlendes Arbeitslosengeld I und u.U. II und im zweiten Fall durch die Selbstädnigkeit nicht mehr in die GKV zurück kann, müsste man in den Normaltarifen für Nichtbeamte horrende Risikozuschläge zahlen, da die Deckelung des Risikozuschlags auf 30% mit dem Wegfall der Beihilfe entfällt! Allerdings kann man sich dann ab 1.1.2009 in den Basistarif für Nichtbeamte retten, so dass das Problem entschärft ist.
@thomas
john, Samstag, 25.10.2008, 08:27 (vor 5879 Tagen) @ Thomas
gibt es diese öffnungsaktion auch noch 2009 parallel zum neuen basistarif?
Re: @thomas
Thomas, Samstag, 25.10.2008, 18:46 (vor 5879 Tagen) @ john
Gute Frage! Der Standardtarif war bisher recht unpraktikabel, da es immer wieder Problem mit der Abrechnungshöhe trotz gesetzlicher Regelungen gab. Beim Basistarif müssen sich aber alle Ärzte, die eine GKV-Kassenzulassung haben, an die Abrechnungssätze des Basistarifs halten, da der PKV-Verband mit der kassenärtzlichen Vereinigung einen verbindenden Vertrag schließt. Deshalb gibt es streng genommen keinen Grund mehr für die Öffnungsaktion in die Normaltarife. Auch wird die Politik, die diese Öffnungsaktion mit der Drohung, den Beamten einen Zuschuss zur GKV zu zahlen, erzwang, keinen Druck machen. Denn bei einer Versicherung im Basistarif entstehen ca. 30% geringere Kosten für die Beihilfe.
Dass so ein System seit Jahren praktikabel ist, sieht man an den Postbeamten! Hier gilt für die Postbeamten ein niedrigerer Steigerungssatz der GOÄ und für den einfachen und mittleren Dienst sogar nur ein Festwert der GKV-Abrechnungsordnung EBM, was durch Verträge mit der Kassenärtzlichen Vereinigung abgesichert ist. Ziel war hier, die Beiträge zur Postbeamtenkrankenkasse gering zu halten, aber auch die Beihilfekosten gering zu halten!