Herr Liebsch, Sie mögen vielleicht eine gute Wirtschaftskanzlei haben, von Beamten-PKV haben Sie nicht so viel Ahnung, da hier immer nur der Prozentsatz angegeben wird, der zusammen mit der Beihilfe 100% ergibt.
Lieber John, irgendetwas scheint aber bei Ihrem Angebot nicht zu stimmen.
Die Tarifbezeichnung vb350+3z besagte, dass Sie Dreibettzimmer und ambulant/Zahn zu 50% versichert hätten in einem Bundesland, das die Beihilfe mit Pensionseintritt nicht erhöht (Bremen/Hessen) oder als emeritierungsberechtigter/es Professor (gibt es nur noch bei Altfällen) oder Richter des Bundesverfassungsgerichts oder Bundespräsident wären (ich werde jetzt ironisch!), die halt nur 50 und nicht 70% Beihilfe erhalte, da keine Pensionierung, sondern Entpflichtung vorliegt.
Zusätzlich wurde dann noch die Stufe 3Z im Dreibettzimmer versichert, das ist eine 20%-Stufe, die mit der Pensionierung im Bund und den Ländern zwangsweise wegfällt, in denen mit der Pensionierung sich der Beihilfesatz unabhängig von der Familiensituation auf 70% erhöht.
Das Angebot ist also falsch, Sie bräuchten VB 330 ohne VB 3Z, wenn Sie nicht in Hessen und Bremen leben (dort bräuchten Sie ein ganz anderes Tarifgebäude mit krummen 5%-gestaffelten Sätzen). Wenn eines der Kinder aus der Beihilfe fällt, wird dann der Tarif auf VB 330 und VB 3Z umgestellt, da Sie dann nur noch 50% Beihilfe erhalten, mit der Pensionierung fällt dann der VB 3Z wieder weg und Sie sind nur noch im VB 330 versichert.
Bei 70% Beihilfe wird also immer nur 30% geleistet, allerdings wird dann im Beihilfeergänzungstarif immer 70% geleistet, da ja die Lücke der Beihilfe von 70% beträgt. Die 30% des Normaltarifs und die 70% des Ergänzungstarifs ergeben bei den Beihilfelücken dann zusammen immer 100%.
Zur Barmenia: Der VB 330 allein ist nicht zu empfehlen, v.a. weil hier ein Ergänzungstarif fehlt. Mehrbettzimmer und fehlender Chefarzt ist natürlich Geschmackssache und auch ein Fall für eine Budgetierungsfall der Fallpauschalen. Wenn Sie aber nur über die Öffnungsaktion reinkommen, geht wohl nur VB 330 allein. Wenn keine Öffnungsaktion vorliegt, bitte die Ergänzungstarife reinnehmen, v.a. bei den Kindern! Der Preis wird auf jeden Fall sinken, wenn er fälschlicherweise mit 70% statt mit 30% berechnet wurde.
Sollte also wirklich eine Falschberechnung vorliegen, sollten Sie sich außerdem ernsthaft fragen, was für ein Vertreter Ihnen da über den Weg gelaufen ist, der dann keine Ahnung von Beihilfe hätte!