Auch Basistarif (Private Krankenversicherungen)
Auch ich habe eine Frage zum kommenden Basistarif. Eine Versicherungsmaklerin sagte mir, dass auch beihilfeberechtigte Beamte den Höchstsatz (ca. 500-600 €) zahlen müssen, weshalb der Basistarif für Beamte indiskutabel sei. Meinen Einwand, dass ich mit (bald) zwei Kindern doch nur 30% dieses Höchstsatzes zahlen müsste (insgesamt also unter 200 €), wischte sie weg. Dies stimme nicht.
Hat sie Recht?
P.S.: Mir ist klar, dass der Basistarif keine optimale PKV ist, aber unter den gegebenen Bedingungen bleibt mir wohl keine andere Wahl.
Re: Auch Basistarif
Nein, Sie hat nicht Recht, da die prozentuale Deckelung des Höchstbeitrags per Gesetz festgelegt ist.
Die Maklerin hat wohl eher Angst um ihre Provision, die bekommt sie aber im Rahmen der Öffnungsaktion in die Normaltarife auch meist nicht! Bei beidem gibt es nur eine Aufwandsentschädigung und nicht 6-11 Monatsbeiträge Provision.
So einfach ist das!
Und nun der Absatz aus dem SGB V , §257, Abs. 2a, Nr. 2b:
"2b. sich verpflichtet, auch versicherten Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen unter den in Nummer 2 genannten Voraussetzungen einen brancheneinheitlichen Standardtarif anzubieten, dessen die Beihilfe ergänzende Vertragsleistungen den Leistungen dieses Buches bei Krankheit jeweils vergleichbar sind und dessen Beitrag sich aus der Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den in Nummer 2 genannten Höchstbeitrag ergibt, "
Der Höchstbeitrag in Nr. 2 ist der durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag, also ab 1.1. der Beitrag zum Gesundheitsfonds.
Nach § 315 SGB V gelten alle Deckelungsregeln auch für den Basistarif mit Ausnahme von vorher komplett Nichtversicherten, hier ist die Ehegattendeckelung nicht möglich.
Sie sollten übrigens den Kontakt zu der Versicherungsmaklerin wegen dieser Falschauskunft abbrechen und auch sonstige dort abgeschlossene Versicherungen überprüfen. Hier liegt wohl eine wissentliche Falschaussage oder hoffentlich nur Inkompetenz vor, die gegen alle gesetzlichen Vorschriften zur Beratung verstößt!
Re: Auch Basistarif
Noch eine Anmerkung:
Der 30%ige-Höchstbeitrag gilt nur für Sie selbst bei 70% Beihilfe, die Kinder hätten wiederum je einen 20%igen-Höchstbeitrag. Allerdings wird für Kinder keine Altersrücklage gebildet, weshalb die Tarife sowieso billiger sind.
Dass der 20%-Basistarif für Kinder über dem 20%-Normaltarif liegt, ist klar, deshalb ist eine Aufnahme der Kinder - wenn gesundheitlich möglich - in den Normaltarif anzustreben!
Und noch eins: Solange Sie keine Deckelung des Beitrags auf 50% des Höchstbeitrags wegen Armut beantragen können (liegt wohl bei einem Beamten nie vor), dürfen Sie zum Basistarif sogar Zusatzversicherung abschließen, die zur GKV erlaubt sind. Damit kann man sich z.B. eine ganz passable Zahnversorgung leisten. Dass Sie spätestens jetzt merken, warum die PKVe und v.a. die Maklerbetriebe gegen den Basistarif hetzen ist klar. Da gäbe es für Beamten einen gedeckelten Beitrag und dann könnte man sogar noch eine stationäre Zusatz oder Zahnersatz draufversichern - für gesunde Beamte könnte sich dies in höherem Alter zum Schnäppchen entwickeln.
Und noch eins zu den Beiträgen: Es ist erlaubt die Beiträge für Beamte und Nicht-Beamte getrennt zu kalkulieren! D.h. das Heer der unversicherten und bankrotten Selbständigen wird den Basistarif Beamte nicht stärker belasten als alle anderen Normaltarife, d.h. der Basistarif Beamte wird deshalb bezahlbar bleiben!
Re: Eine Frage noch
Die Maklerin wusste zum Beispiel auch nichts von der seit 2005 bestehenden Öffnungsaktion für gesetzlich versicherte Beamte. Sie bestand darauf, dass die Öffnungsaktion NUR 6 Monate nach Verbeamtung gilt. Dank dieses Forums war ich schlauer, aber sie hat mir nicht geglaubt. So viel dazu...
Eine Frage noch: Kann ich denn ab 01.01.09 in den Basistarif und gleichzeitig für meine Kinder einen Normaltarif abschließen? Ich war davon ausgegangen, wenn ich im Basistarif bin, dass die Kinder dann auch automatisch im Basistarif landen.
Re: Eine Frage noch
Sagen Sie der Maklerin mal einen schönen Gruß, Sie soll sich die Broschüren und zwar alle zur Öffnungsaktion bei pkv.de herunterladen und aufhören so herumzudilletieren.
Nun zu den Kindern:
Kinder können mit Risikoprüfung grundsätzlich in jeden Tarif, der für Kinder offen ist, bei dem Versicherer der Eltern. Es ist nur bei ganz wenigen Versicherern möglich, Kinder allein ohne ein Elternteil zu versichern. Ohne Risikoprüfung gibt es die Kindernachversicherung nach der Geburt in das Tarifgebäude der Eltern.
Re: Eine Frage noch
Nicht ganz korrekt.
Es ist mittlerweile eher umgekehrt.
Grundsätzlich versichern fast alle Versicherer Kinder alleine, allerdings machen hier einige Versicherer so Ihre Einschränkungen. Z.B. müssen die Eltern bei einer PKV "gleichartig" versichert sein, oder z.B. erst ab dem "13. Monat" oder erst "ab U9", die Mannheimer mit 50% RZ....
Grundsätzlich"Nein" sagen lediglich: Alte Oldenburger, DBV, Deutscher Ring, Inter und Universa.
LG
Chris