Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV (Private Krankenversicherungen)
So, jetzt habe ich mich verlesen: "Ein" ist leider nicht "Kein"
Also dann gilt GKV-Pflicht, Frau fällt mit GKV-Pflicht aus der Beihilfe, da Sachleistungen Vorrang haben vor Beihilfe, auch wenn unter der 18.000-Grenze!
Zum Kind: Wenn Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 3600 brutto) verdienen, wäre eine Familienmitversicherung in der GKV möglich, je nach Beihilfeordnung auch weiterhin eine PKV mit Beihilfe. Verdienen Sie mehr als die GKV-Beitragsbemessungsgrenze, Ihre Frau allerdings weniger, muss das Kind in der PKV bleiben!
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- Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV -
Doktor,
26.10.2008, 15:38
- Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV -
Thomas,
26.10.2008, 17:54
- Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV -
Thomas,
26.10.2008, 17:58
- Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV - Doktor, 26.10.2008, 18:05
- Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV -
Thomas,
26.10.2008, 17:58
- Re: Frau will wieder arbeiten!!! PKV o. GKV -
Thomas,
26.10.2008, 17:54