Beihilfe bei gesetzlicher KV (Gesetzliche Krankenkassen)

Susanne @, Donnerstag, 25.09.2008, 10:17 (vor 5905 Tagen)

Hallo,
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage zur Beihilfe in Bayern bei Wahlleistungen im Krankenhaus.
Nächstes Jahr steht bei mir eine Endoportese der Hüfte an auf beiden Seiten.
Ich bin als Beamtin "freiwilillig" gesetzlich versichert, weil mich wegen meiner Vorerkrankung keine PKV versichert hat (nur unter Ausklammerung oder überhöhten Tarifen).
Als ich bei der Beihilfe nachfragte, ob und wie viel denn zu den Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt von der Beihilfe getragen würden, wurde mir geantwortet, dass ich nur für Wahlleistungen beihilfeberechtigt wäre, wenn mein Jahreseinkommen unter 18.000 EUR liegen würde.
Habe ich mich da verhört, oder kann das wirklich sein??

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