Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
mein Mann war bis zum 26.10. über das Elterngeld in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zum 27.10. wechsel(te)n er und unsere beiden Kinder in die PKV. Da alles länger gedauert hat, als geplant (Versicherungsvertreter im Urlaub, dann wir im Urlaub...), ist der Antrag zwar gestellt, aber noch nicht alle erforderlichen Papiere unterschrieben. Der Vertreter meinte, wegen des lückenlosen Versicherungsschutzes gelte der Vertrag trotzdem ab dem 27.10.
Nun ist meinem Mann ausgerechnet gestern ein Stück Zahn abgebrochen. Der Versicherungsvertreter meinte, die PKV zahle noch nichts (obwohl wir ab dem 27.10. Beiträge zahlen!), die gesetzliche Versicherung zahlt natürlich auch nichts mehr.
Ist es rechtens, dass die PKV die Rechnung nicht übernimmt, obwohl die Behandlung in die Vertragslaufzeit fällt?
Gruß,
Karoline
Re: Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV
Hallo Karoline!
Die PKV muss unter diesen Umständen nicht zahlen. Die PKV prüft ja noch und hat Sie nicht angenommen.
Der nahtlose Versicherungsübergang kann dennoch in so fern wichtig sein, dass Sie sonst Wartezeiten in der KV zu erfüllen hätten, bzw. Ihr Mann vielleicht sogar seine Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung verliert.
Na, dass alles wäre kein Problem wenn Ihr Mann erst nach "Policierung" zum Arzt gegangen wäre, da sein Zahn auch "danach" erst abgebrochen ist...
Nun, denn jetzt ists wohl zu spät!
Wenn Sie unbedingt eine Erstattung der GKV wollen, haben Sie die! Es besteht eine "Nachwirkungspflicht" der GKV. Diese darf Sie auch nur dann aus dem Schutz entlassen, wenn Sie Ihr eine Nachversicherung nachweisen. Das haben Sie noch nicht getan.
Allerdings hätte dies zur Konsequenz, dass Sie sich wieder an die üblichen Kündigungszeiten zu halten hätten & Ihr Mann Beiträge zur GKV zu entrichten hätte.
Hier ist vielleicht auch von Interesse, was Ihr Mann beim Zahnarzt angegeben hat, wo er denn versichert ist...nicht dass der Arzt mit der GKV abrechnet und diese das als automatische Weiterversicherung betrachtet...
Wobei sich das jetzt noch mit dem Arzt regeln lässt.
Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Mann "gesundheitliche Verschlechterungen" zwischen Antragstellung und Policierung dem privaten Verischerer nachzumelden hat!
Wobei das in Ihrem Falle nicht sooo wild ist...
LG
Chris