Re: DKV über VDI (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Freitag, 31.10.2008, 21:43 (vor 5869 Tagen) @ Harry76

1.) In den BM sind die Risikozuschläge tendenziell etwas höher. Leichter Heuschnupfen + Penicilinunverträglichk. (keine Desensib. angeraten/beabsichtigt, keine asthmatische Beteiligung) dürfte bis ca. 13% vom Tarifgrundbeitrag ausmachen.
2.) 3 Jahre ambulant - 5 J bei ambulanten OP´s.
5 Jahre stationär. Fallen solche "Einmalkrankheiten" in den Rückfragezeitraum sind Sie natürlich anzugeben.
Gut, üblichen Erkältungen oder ner harmlosen Magen-Darmgrippe kann man sich sparen.
Wären die Massagen z.B. vor 3 Monaten gewesen, hätte das einen RZ zur Folge, auch wenn es "nur" wegen einer "muskulären Verspannung" gewesen wäre. Wobei dieser nach 6 Monaten auf Antrag wieder erlassen wird, wenn nichts weiter vorgefallen ist, in diesem Zusammenhang.
Rückenbeschwerden, ärztlich dokumentiert, werden immer kritisch betrachtet.

3.) Ja, bei inländischer Kontaktadresse und Bankverbindung ohne Weiteres. Übersteigt die voraussichtliche Dauer 12 Monate muss der Verischerer informiert werden.
Ab dem 13. Monat kann ein RZ von 100% verlangt werden (z.B. USA oder geringer RZ für CH).
Erstattet wird im tariflichen Umfang. D.h. Begrenzung auf den Höchstsatz (3,5) GOÄ/GOZ.
Das bedeutet aber nicht, dass man mir nichts dir nichts ins Ausland gehen kann, um sich von einem Spezialisten behandlen zu lassen...

LG
Chris


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