Re: Wiederaufnahme (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie rückwirkend zum Versicherungsbeginn gekündigt wurden nein. Dann zählt die Krankenversicherung davor.
Wurde Ihnen zum Zeitpunkt "X" gekündigt, dann wird Sie die KV aufnehmen müssen. Sie werden dann ein Angebot für den Standardtarif/Basistarif bekommen.
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- Wiederaufnahme -
Peter,
02.11.2008, 17:12
- Re: Wiederaufnahme - Christian, 04.11.2008, 13:43