Wiederaufnahme (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich wohne im Ausland und kehre nach Deutschland zurück. Zuletzt war ich bei einer PKV versichert, zwei Jahre lang. Als ich nach zwei Jahren meine selbst bezahlten Rechnungen erstattet haben wollte, ließ sich die PKV von meinem Hausarzt eine "Krankheitsliste" schicken, in der etliche Sachen standen, die ich im Vertrag seinerzeit (wegen Unwissenheit) nicht angegeben hatte. Darauf kündigte die PKV der Vertrag wg. arglistiger Täuschung. Wenn ich jetzt bei meiner Rückkehr nach dem Gesetz in die letzte KV eintreten muss, muss mich diese Versicherung wieder aufnehmen?
Re: Wiederaufnahme
Wenn Sie rückwirkend zum Versicherungsbeginn gekündigt wurden nein. Dann zählt die Krankenversicherung davor.
Wurde Ihnen zum Zeitpunkt "X" gekündigt, dann wird Sie die KV aufnehmen müssen. Sie werden dann ein Angebot für den Standardtarif/Basistarif bekommen.