Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? (Private Krankenversicherungen)

Peter Evertz @, Mittwoch, 05.11.2008, 22:31 (vor 5867 Tagen)

Ich bin 43 und seit Stundentenzeit als Freiberufler tätig. Im Jahr 2000 bin ich von der GKV zur PKV gewechselt.
Jetzt habe ich mit 2 Freunden eine GmbH gegründet in der wir alle als Gesellschafter Geschäftsführer arbeiten. Bei der BfA lassen wir zur Zeit prüfen ob wir sozialversicherungspflichtig sind. Das wird hoffentlich in unserem sinne als "nicht sozialversicherungspflichtig" ausgehen.

Bleibt noch die Krankenkasse: Ich möchte in der PKV bleiben auch wenn ich meine Aufträge jetzt über die GmbH abwickle und nicht mehr Freiberufler bin.
Muss ich wie jeder andere "Wechsler" für 2 oder 3 Jahre in die GKV ?
Wie muss ich vorgehen damit es nicht "so weit kommt" ?

Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ?

PKV-Kenner @, Freitag, 07.11.2008, 20:54 (vor 5865 Tagen) @ Peter Evertz

Das Sozialversicherungspflicht-Feststellungsverfahren sagt aus, ob du selbständig oder unselbständig (das heißt deine Entscheidungen innerhalb eurer Firma sind unternehmerisch eigenständig druchsetzbar - du bist nicht den anderen Gesells. "unterlegen") den Laden führst. Ist es selbständig, bleibst bei der PKV, da kein Statuswechsel vorliegt.
ISt es nicht so, bist du SV-pflichtig und wanderst in die GKV. Dann PKV als Anwartschaft aber weiterführen. Im Moment sind ein paar Klagen Betroffener bekannt - leider wirds da noch ne Weile gehen. Die Instanzen werden erstmal alle durchgespielt.

Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ?

Sebastian Hölzl @, Dienstag, 11.11.2008, 10:53 (vor 5862 Tagen) @ Peter Evertz

Hallo Herr Evertz,
falls im Statusfeststellungsverfahren bei der DRV die Sozialversicherungspflicht festgestellt wreden würde, so bedeutete dies die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht grds. in allen entsprechenden Zweigen der Sozialversicherung. Hinsichtlich der Krankenversicherung grds. auch, es sei denn, es hinge an der JAEG, da dann dem Grunde nach eine Pflicht gegeben wäre. Es hängt bei derartigen Verfahren wesentlich von der Argumentation (wenn Sie nicht mind. 50% der Anteile innehaben oder sonstige Regelungen in der GmbH-Satzung vorgesehen sind) ab, wenn alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind, hängt es von der Verteilung der Kapitalanteile ab. Fazit: wird die Sozialversicherungspflicht festgestellt, dann entsteht grds. auch die Pflicht in der GKV (dann wie gesehen JAEG beachten), wird die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, dann bleiben Sie entspannt in der PKV, da Sie dann selbständig und generell nicht pflichtig sind. Fall die DRV auf eine abhängige Beschäftigung entscheiden sollte, gibt es aber genügend gestalterische Möglichkeiten (z.B. Vertragsänderungen), um auch noch während der Anhörung oder evtl. in einem Widerspruchsverfahren die Versicherungsfreiheit hinzubekommen. Es gibt auch Rechtsprechung des BSG, die festgestellt hat, dass bei gleichmäßiger Kapitalverteilung (z.B. bei drei Personen jeder GGF 33,33 %) alle Betetiligten selbständig sind, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die man gesondert prüfen müsste, für eine richtige Beratung im Bedarfsfall müsste man daher in die gesamten Unterlagen schauen.
Ich hoffe, das war nützlich für Sie. Beste Grüße aus Bonn...

Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ?

Peter Evertz, Dienstag, 11.11.2008, 11:14 (vor 5862 Tagen) @ Sebastian Hölzl

Vielen Dank für die Antworten !
Die sind mir eine grosse Hilfe. Sie glauben ja garnicht wie ahnungslos viele Steuerberater und Krankenkassenmitarbeiter sind !

Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ?

Sebastian Hölzl @, Dienstag, 11.11.2008, 17:50 (vor 5862 Tagen) @ Peter Evertz

...glaube ich Ihnen gerne, da gibt es manche abenteuerliche Auskunft...:-) Wenn Sie Probleme bekommen, dann melden Sie sich einfach, die Dinge können rechtsgestaltend über die richtigen Vertragsformulierungen hin zu einem beherrschenden GGF stets in die richtige Richtung gelenkt werden. Da die Tätigkeit gerade aufgenommen wurde, haben Sie jetzt noch die entsprechenden Spielräume. Schauen Sie einfach mal auf unserer Homepage nach, da gibt es viel Infomaterial zu diesem schwierigen Thema:
http://www.rae-hoelzl.de
Viele Grüße aus Bonn...
Sebastian Hölzl

Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ?

PKV-Kenner @, Dienstag, 11.11.2008, 18:23 (vor 5862 Tagen) @ Sebastian Hölzl

Nur kurz eine Ergänzung... JAEG ist richtig, muß aber für weiteres PKV-Anrecht 3 bestanden haben (tut sie so dann nicht!). Es laufen zwar schon Klagen, aber die dauern...

Herr Hölzl sollte Bände schreiben können!

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