Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? (Private Krankenversicherungen)

PKV-Kenner @, Freitag, 07.11.2008, 20:54 (vor 5862 Tagen) @ Peter Evertz

Das Sozialversicherungspflicht-Feststellungsverfahren sagt aus, ob du selbständig oder unselbständig (das heißt deine Entscheidungen innerhalb eurer Firma sind unternehmerisch eigenständig druchsetzbar - du bist nicht den anderen Gesells. "unterlegen") den Laden führst. Ist es selbständig, bleibst bei der PKV, da kein Statuswechsel vorliegt.
ISt es nicht so, bist du SV-pflichtig und wanderst in die GKV. Dann PKV als Anwartschaft aber weiterführen. Im Moment sind ein paar Klagen Betroffener bekannt - leider wirds da noch ne Weile gehen. Die Instanzen werden erstmal alle durchgespielt.


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