Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? (Private Krankenversicherungen)
Das Sozialversicherungspflicht-Feststellungsverfahren sagt aus, ob du selbständig oder unselbständig (das heißt deine Entscheidungen innerhalb eurer Firma sind unternehmerisch eigenständig druchsetzbar - du bist nicht den anderen Gesells. "unterlegen") den Laden führst. Ist es selbständig, bleibst bei der PKV, da kein Statuswechsel vorliegt.
ISt es nicht so, bist du SV-pflichtig und wanderst in die GKV. Dann PKV als Anwartschaft aber weiterführen. Im Moment sind ein paar Klagen Betroffener bekannt - leider wirds da noch ne Weile gehen. Die Instanzen werden erstmal alle durchgespielt.
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- Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Peter Evertz,
05.11.2008, 22:31
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? - PKV-Kenner, 07.11.2008, 20:54
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Sebastian Hölzl,
11.11.2008, 10:53
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Peter Evertz,
11.11.2008, 11:14
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Sebastian Hölzl,
11.11.2008, 17:50
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? - PKV-Kenner, 11.11.2008, 18:23
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Sebastian Hölzl,
11.11.2008, 17:50
- Re: Muss ich in die GKV als Gesellschafter Geschäftführer ? -
Peter Evertz,
11.11.2008, 11:14