Re: Tarif 860 Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 16.12.2008, 23:22 (vor 5823 Tagen) @ Alexander

Wenn in dem Schreiben steht, dass sich eine Versicherung in Klarstellung zu den MBKK und AVB und unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer als Zusatz zu Ihrem Vertrag und in Widerrufung der allg. Klausel in den Anträgen, dass keine Nebenabreden getroffen wurden, dauerhaft und unwiderruflich verpflichtet, etwas zu leisten, wird es rechtlich Vertragsbestandteil.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsantwalt beraten lassen.


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