Heilmittel (Private Krankenversicherungen)

Manu, Donnerstag, 06.11.2008, 14:05 (vor 5863 Tagen)

Mein Heilmittelkatalog ist auf "Anwendungen ausschließlich der pysikalische Medizin" beschränkt:

-was gehört Beispielsweise dazu (Massagen, Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie...)

-was gehört nicht dazu (sprich: was bringt die Begrenzung für Nachteile?)

Re: Heilmittel

PKV-Kenner @, Freitag, 07.11.2008, 20:49 (vor 5862 Tagen) @ Manu

Is halt Mist wenn du mal einen Logopäden brauchst (nach Schlaganfall sprechen wieder lernen) oder einen Ergotherapeuten der dir Bewegungsabläufe wieder beibringt oder Grundeigenschaften wie fühlen, sehen... nur kleine Beispiele

Gern mehr per Mail !

Re: Heilmittel

Manu, Samstag, 08.11.2008, 12:05 (vor 5861 Tagen) @ PKV-Kenner

Aber Logopädie gehört bei mir trotzdem dazu, gehört anscheindend zu den "Anwendungen der physikalischen Medizin" - kann das sein?

Re: Heilmittel

PKV-Kenner @, Samstag, 08.11.2008, 12:23 (vor 5861 Tagen) @ Manu

Hallo Manu, das Gestocher bringt hier nix. Poste deinen Tarif und ich gebe Auskunft. Oder Thomas, der weis auch sehr viel!

Viele Grüße

Re: Heilmittel

Manu, Sonntag, 09.11.2008, 14:57 (vor 5860 Tagen) @ PKV-Kenner

Tarif 860 des Münchener Verein:

zu den Heilmitteln aus den Tarifbedingungen:
Heilmittel zu 75%............................................................................................................................
soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.
• Als Heilmittel gelten ausschließlich die Anwendungen der physikalischen Medizin.

-eine telefonische Anfrage brachte das Ergebnis, dass auch Logopädie versichert sei

Re: Heilmittel

PKV-Kenner @, Sonntag, 09.11.2008, 21:47 (vor 5860 Tagen) @ Manu

Kleiner Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Physikalische_und_Rehabilitative_Medizin

Ich finde aussagekräftig und für den Fall der Logopädie "beruhigend". Angst würde mir eher der geschlossene Hilfsmittelkatalog machen. Legen Sie Ihrem Arzt/Ihrer Klinik den "Ersatzteilkatalog" vor, das es nicht zu unversicherten Leistungsabrechnungen kommt (Blindenhund z.B. 25.000 Euro)

Ansonsten ein toller Tarif, gut Hausarztmodell wäre für mich gewöhnungsbedürftig und die ungedeckelte SB für Heil- und Hilfsmittel von 25% ohne Begrenzung kann (!) eine Kostenfalle sein.

Ich hoffe geholfen zu haben!

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

Manu, Montag, 10.11.2008, 14:42 (vor 5859 Tagen) @ PKV-Kenner

Danke für die Antwort!

Was heißt für Sie "ansonsten ein toller Tarif" ?

Was würden Sie als Pluspunkte in diesem Tarif sehen?

Minuspunkte scheinen ja die ungedeckelte SB für Heil- und Hilfsmittel von 25% ohne Begrenzung zu sein. (andererseits gibt es da keine Obergrenze, bis zu der gezahlt wird - kleiner inflationsschtuz?!) und geschlossener Katalog.

Was halten Sie von einer evtl. Umstellung auf Tarif 861. Hier wären der SB bei Heil- Hilfsmittel, Psychotherapie, Heilpraktiker "nur" 20 % und im stationären Bereich würde auch über GOÄ bezahlt. Sonst ist alles gleich wie 860. (mtl. Beitragsmehrkosten von ca. 20€ für 861)

Was halten Sie von der Versicherungsgesellschaft Münchener Verein insgesamt? (ich bin bisher sehr zufrieden)

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

PKV-Kenner @, Dienstag, 11.11.2008, 18:15 (vor 5858 Tagen) @ Manu

Eine Empfehlung können Sie sich nur selber machen. Ist Ihnen die Mehrleistung wert... Ein Makler oder Vertreter sollte i.d.R. über Details informieren und den Kunden entscheiden lassen. Stationär über GOÄ ist sicherlich interessant, SB von 20% ist dennoch ungedeckelt und das Porblem mit dem geschlossenen Hilfsmittelkatalog ist noch nicht vom Tisch!

Münchner Verein ein guter Versicherer? Entscheiden Sie selbst... haben Sie ihre Rechnungen immer anstandslos erstattet bekommen...

Auf der anderen Seite, besorgt es mich, welch teilweise schlechte Risiken vom MV versichert wurden (die Sie bei anderen VS nicht unterkriegen würden). Solch "riskantes" Geschäft kann mittel- und langfristig auf die Füße fallen.

Auch einige Unternehmenskennzahlen sind schlechter als Marktschnitt.. Nettoverzinsung, Verwaltungskosten, Schadenquote, Wachstum, Zufuhr in Altersrückstellungen... aber um Ihnen das zu erklären... man könnte Bücher schreiben o:)

Viele Grüße

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

Jan, Dienstag, 11.11.2008, 20:09 (vor 5858 Tagen) @ PKV-Kenner

Hallo,
entschuldigung, wenn ich mich in diese Diskussion einmische, aber mich würde interessieren was schlechte Risiken bei einer PKV sind. Ich bin auch im Tarif 860 ( mit Risikozuschlag ) versichert und überlege in den Basistarif (falls er kommt !) einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

PKV-Kenner @, Dienstag, 11.11.2008, 20:31 (vor 5858 Tagen) @ Jan

Schlechte Risiken sind Versicherte, die aufgrund ihres Gesundheitsstandes bereits bei Eintritt in die Tarifgemeinschaft mit Belastung (sprich ständiger Leistungen) kommen. Nun hat jeder Versicherer Möglichkeiten, die Aufnahmefähigkeit zu prüfen, daraus folgend abzulehnen oder mit Risikozuschläge (wie in Ihrem Fall) zu belegen. Makler, zu denen ich Kontakt habe geben als "Empfehlung" für Menschen, die bereits krank sind den MV an. Der MV zeichnet immer wieder Kunden, die bei anderen Gesellschaften abgelehnt wurden. Auch Risikozuschläge fallen oft um einiges geringer aus. So mache ich mich als Versicherer zwar für ein bestimmtes Klientel interessant (Kranke billig versichern), das sollte aber nachhaltig problematisch sein. Die hohe Abschlußkosten (im Vergleich zum Markt) unterstützt diese Theorie, sie zeigt, das sich der MV seine Kunden teuer einkauft...
Stellen Sie mal zum "Eigentest" einen Probeantrag z.B. bei Allianz, Conti, Hallesche... Sie werden über die Bewertung erstaunt sein.


Basistarif? Warum? Bindefrist 18Monate, GKV-Niveau. Stellen Sie sich mal nebenher folgende Situation vor (passiert nämlich schon einigen Standardtarif versicherten Rentnern): Sie gehen zum Arzt, dem stehen schon die Eurozeichen im Gesicht und Sie outen sich... bitte lieber Arzt rechnen Sie aber einfach ab, ich bin schlecht versichert...
Ich weis nicht wer Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt hat, Basistarif sollte nur für eigentlich Nichtversicherbare als Notlösung dienen. Des weiteren wird er sich am Höchstbeitrag der GKV orientieren (ab 2009 ca. 630,00 Euro) - Ich denke Sie sind dann mit ihrem 860er besser bedient. Unzufrieden? Dann wechseln Sie sofort in einen richtigen Tarif. Sind Sie älter als 50? Finger weg vom Wechsel!

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

Jan, Dienstag, 11.11.2008, 21:21 (vor 5858 Tagen) @ PKV-Kenner

Vielen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort,
leider habe ich beim MV andere Erfahrungen gemacht, mit mir und meiner Erkrankung ist man hart umgegangen. Daher auch ein Risikozuschlag von 70% - das macht einen Monatsbeitrag von ca. 700,00 Euro ohne KTG und Pflege. Mit meinen 52 Jahren und einer Vorerkrankung wird sich keine andere PKV finden und im Rentenalter werde ich mir die Beiträge nicht mehr leisten können. Nachdem ich auch sonst höchst unzufrieden mit dem MV bin, möchte ich nur weg von dort und daher die Idee mit dem Basistarif einer anderen Gesellschaft und der Umwandlung des Tarif 860 in eine Zusatzversicherung.
Übrigens liegt es mir fern die Versichertengemeinschaft des MV zu schädigen und hatte bisher auch das Glück dies nicht zu tun.
Für den MV bin ich aber denoch ein "schlechtes Risiko".
Viele Grüße

Re: Heilmittel / MV Tarif 860 und 861

Manu, Mittwoch, 12.11.2008, 12:35 (vor 5857 Tagen) @ PKV-Kenner

Danke für die Hinweise!

Dennoch, der MV hat meines erachtens nirgends komplett schlechte Kennzahlen, siehe doch bitte auch auf der Homepage des MV den Sonderdruck der Zeitschrift Capital. (klar ist es fraglich, was man von solchen Vergleichen halten soll)

@PKV-Kenner:
-Sie schreiben von einem "tollen Tarif" und heben dann jedoch die negativen Punkte deutlich hervor ?

-sollte ich vom 860 in 861 wechseln, könnte ich später (z.B. aufgrund der Beitragskosten) ohne Probleme wieder in den 860 zurück? Stimmt meine Vermutung, dass es 2 komplett verschiedene Tarife sind und diese dann auch komplett gesondert kalkuliert werden, auch was Beitragsanpassungen angeht. Ich denke der Haupttarif ist der 860 mit relativ vielen Versicherten und der 861 wird relativ wenig Versicherte haben, ist das ein Nachteil?

-stimmt es, dass ich mich als Bestandsversicherter auch bei einem Tarifwechsel in den kommenden Jahren (z.B. von 861 zurück in 860) immer in der alten PKV Welt bewege?

@Jan: ich hatte noch nie Probleme bei der Abrechnung mit dem MV, die Telefonhotline ist sehr kompetent, das Preis- Leistungsverhältnis meines erachtens angemessen, immerhin deckt der 860er relativ viel ab (abgesehen von den rel. schlechten Hilfsmitteln) - wünsche ihnen trotz ihren Risiken alles Gute

Grüße Manu

Re: Heilmittel

Manu, Mittwoch, 12.11.2008, 11:25 (vor 5857 Tagen) @ Manu

Danke für die Hinweise!

Dennoch, der MV hat meines erachtens nirgends komplett schlechte Kennzahlen, siehe doch bitte auch auf der Homepage des MV den Sonderdruck der Zeitschrift Capital. (klar ist es fraglich, was man von solchen Vergleichen halten soll)

@PKV-Kenner: Sie schreiben von einem "tollen Tarif" und heben dann jedoch die negativen Punkte deutlich hervor ?

sollte ich vom 860 in 861 wechseln, könnte ich später (z.B. aufgrund der Beitragskosten) ohne Probleme wieder in den 860 zurück? Stimmt meine Vermutung, dass es 2 komplett verschiedene Tarife sind und diese dann auch komplett gesondert kalkuliert werden, auch was Beitragsanpassungen angeht. Ich denke der Haupttarif ist der 860 mit relativ vielen Versicherten und der 861 wird relativ wenig Versicherte haben, ist das ein Nachteil?

@Jan: ich hatte noch nie Probleme bei der Abrechnung mit dem MV, die Telefonhotline ist sehr kompetent, das Preis- Leistungsverhältnis meines erachtens angemessen, immerhin deckt der 860er relativ viel ab (abgesehen von den rel. schlechten Hilfsmitteln) - wünsche ihnen trotz ihren Risiken alles Gute

Grüße Manu

Re: Heilmittel

PKV-Kenner @, Mittwoch, 12.11.2008, 19:07 (vor 5857 Tagen) @ Manu

@Jan:

wie bereits beschrieben, werden Sie Ihren Zuschlag von 70% als hart empfinden... Sie kategorisierten aber bereits selbst richtig, das sich wohl aufgrund Ihres Gesundheitszustandes kein anderer Versicherer finden läßt... das unterstützt wiederum meine Thesen

@Manu:

Toll an dem Tarif(en) finde ich, das Konzept für Vorsorgeuntersuchungen. Leider trifft man am Markt nicht sooo viele Tarife, die Vorsorge nicht zum einfachen Leistungsfall denunziert! Ob Sie in den besseren Tarif wechseln, ist wie gesagt Ihr Problem... "Zurückstufungen" sollten ohne weitere Gesundheitsfragen möglich sein (is so üblich, da der Versicherer ein geringeres Leistungsrisiko zu tragen hat), aber der MV wird sicherlich Auskunft geben! Sonst toller Tarif, weil es noch viel schlechtere gibt !!! Aber die beschriebenen Leistungslücken kann man trotzdem nicht tot reden!
Was den Test bei Capital angeht... sorry. Keiner weis, was und wie getestet wurde. Kritisch betrachte ich solche Tests, die dann auf der Eigendarstellung so hervorgehoben werden. Es gibt genügend, in denen der MV unter ferner liefen.. auftauchte. Die Victoria warb mal mit einem Siegertest, in denen Kundenzufriedenheit bewertet wurde (hauptsächlich im eigenen Bestand)... schätzen Sie das selbst ein. Die Unternehmenskennzahlen können Sie sich von einem unabhängigen Makler (der Ahnung hat, betrifft leider nur 10-15% in Deutschland) im Vergleich darstellen lassen. Nur z.B. die Nettoverzinsung von 3,6....% liegt weit unterm Schnitt (4,5...) und das ist nur der Schnitt !!!

Tarif 860 Münchener Verein

Andrea M., Freitag, 05.12.2008, 17:04 (vor 5834 Tagen) @ PKV-Kenner

Ich bin auch in diesem Tarif versichert und möchte hinzufügen, dass nicht nur die Logopädie, sondern auch die Ergotherapie zu den Leistungen zählen (Auskunft vom MV)

Außerdem ist zwar die AHB nirgends vermerkt, aber der MV gab mir schriftlich folgenden Hinweis:

"Stationäre AHB sind unter dem Aspekt der medizinisch notwendigen Heilbehandlung erstattungsfähig, sofern die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung eingehende medizinisch begründet wird."

Daraus schließe ich, dass der MV AHB tatsächlich voll mitversichert!
Außerdem werden Inlays als Zahnbehandlungh (100%) abgerechnet.

Der Tarif ist doch dann, abgesehen vom relativ kleinen und geschlossenen Hilfsmittelkatalog und der Begrenzung der Heil- und Hilfsmittel auf 75% ohne Deckelung (wobei man da ja was ansparen kann) gar nicht so schlecht. Immerhin wird schriftlich zusätzlich zu den Tarifbedingungen garantiert, dass auch Logopädie, Ergotherapie und AHB mitversichert ist! Das wird hier ja auch zurecht immer wieder als besonders erwähnenswert diskutiert.

Weiß jemand, wie es sich mit sog. Kinderwunschbehandlungen beim MV verhält, wenn dazu nix konkretes in den AVB und Tarifbedingungen steht?

mfg Andrea

Re: Tarif 860 Münchener Verein

Thomas, Samstag, 06.12.2008, 01:23 (vor 5834 Tagen) @ Andrea M.

Die AHB ist bei allen PKVen des PKV-Verbands in Deutschland als Empfehlungsleistung erstattungsfähig, allerdings für weniger medizinische Indikationen als in der GKV und besteht kein Anspruch auf Erstattung, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Re: Tarif 860 Münchener Verein

Andrea M., Samstag, 06.12.2008, 12:20 (vor 5833 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

ich hab das ja extra schriftlich vom MV bekommen, siehe oben. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass dieser Schriftsatz sozusagen die Tarifbedingungen "erweitert" oder nicht? Gibt es eine "Liste" hinsichtlich der medinzinischen Indikation bei AHB von PKV im Vergleich zur GKV?

Re: Tarif 860 Münchener Verein

Alexander, Dienstag, 16.12.2008, 10:49 (vor 5823 Tagen) @ Andrea M.

Hallo, ich bin neu hier. Wo liegen die Unterschiede bei der AHB in der PKV zur GKV?

Ist es tatsächlich so, dass solche Schreiben der Versicherer, die sich auf eine Tarifbeschreibung beziehen, diese rechtlich bindend "erweitern".

Schön zu wissen, dass Ergotherapie über den Tarif 860 auch mitversichert ist.

Auch mich würde interessieren, wie sich der Münchener Verein zu Kinderwunschbehandlungen stellt - insbesondere im Tarif 860.

Re: Tarif 860 Münchener Verein

Thomas, Dienstag, 16.12.2008, 23:22 (vor 5823 Tagen) @ Alexander

Wenn in dem Schreiben steht, dass sich eine Versicherung in Klarstellung zu den MBKK und AVB und unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer als Zusatz zu Ihrem Vertrag und in Widerrufung der allg. Klausel in den Anträgen, dass keine Nebenabreden getroffen wurden, dauerhaft und unwiderruflich verpflichtet, etwas zu leisten, wird es rechtlich Vertragsbestandteil.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsantwalt beraten lassen.

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