Debeka-Beratung (Private Krankenversicherungen)

John, Freitag, 14.11.2008, 19:14 (vor 5859 Tagen)

Jetzt bin ich doch etwas irritiert. Als Beamter, der über die Öffnungsaktion in die PKV möchte, hole ich gerade Angebote ein. Heute ein Beratungsgespräch bei der Debeka. Ergebnis:

Ich bekomme keinen BE (das wusste ich schon). Ich kriege trotzdem alles zu 30% bezahlt (70% Beihilfe). Alle Hilfsmittel (auch lebenserhaltende), Anschlussheilbehandlungen, einfach alles, was die Beihilfe zahlt, zahlt auch die Debeka. Woanders (auch hier) lese ich aber, dass der Hilfsmittelkatalog der Debeka schlecht ist, dass sie Leistungen daraus in den BE ausgelagert hat, keine Reha im Haupttarif hat usw.

Da widersprach der Berater. Die Debeka hat selbstverständlich ALLE medizinisch notwendigen Hilfsmittel im Tarif, zahlt alles, was medizinisch notwendig ist, dazu müssen nicht alle Hilfsmittel explizit aufgeführt sein. Auf meinen Hinweis, dass z. B. die Barmenia extra "lebenserhaltende Hilfsmittel" nennt und die DKV extra eine "Anschlussheilbehandlung" nennt, sagt er, dass sei Augenwischerei und Kundenfang. Natürlich sei das alles auch bei der Debeka versichert, es stehe nur nicht explizit drin, weil es sich von selbst verstehe (siehe oben: was medizinisch notwendig ist, wird gezahlt...). Ähnliche Aussagen machte übrigens auch die Dame von der HUK. Auf meinen Hinweis, dass der Hilfsmittelkatalog eingeschränkt sei, sagte sie, das stimme nicht. Es werde ALLES gezahlt, selbstverständlich auch lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Was bzw. wem soll ich denn nun glauben?

Was ist damit gemeint, wenn man sagt, die Debeka lagere wichtige Hilfsmittel in den BE aus? Der Debeka-Mann sagte, der BE fängt nur Kürzungen der Beihilfe auf, mehr nicht.

Jetzt bin ich wirklich irritiert, weil sich Aussagen im Internet mit den Aussagen einer persönlichen Beratung widersprechen.

John

Re: Debeka-Beratung

Thomas, Freitag, 14.11.2008, 20:36 (vor 5858 Tagen) @ John

Uns, da wir an Ihnen nichts verdienen ;-)!

Machen wir es deutlich: Der Herr lügt, da in den Bedingungen die Bezahlung der Lücken dezidiert ausgeschlossen ist. Dass die Debeka rechtswidrig (deshalb rechtswidrig, da damit alle Versicherten geschädigt werden, die keine Anschlussheilbehandlung wollen, damit der Versicherungsbeitrag billiger ist) aus Kulanz die Anschlussheilbehandlung zahlt, ist richtig, hat aber keinen Ewigkeitswert. Kulanz ist aufgrund der Kalkulationsverordnung nicht erlaubt, da diese eben die Kalkulation durcheinander bringt.

Und zu den Einwänden des Vertreters "medizinisch notwendig": Das ist nur die Behandlung durch Ärzte, nicht durch Hilfsmittel - abgesehen davon, dass Hilfsmittel keine handelnden Subjekte sind.

Zu den Hilfsmitteln: Es gibt faktisch keine Kürzungen bei der Beihilfe mit Ausnahme von Zuzahlungen (meist max. 10 Euro) oder Gebrauchsgütern wie Perücken.
Der BE sagt aus, dass er alle beihilfefähigen Hilfsmittel auf 100% aufzahlt. Die beihilfefähigen Mittel sind aber nicht nur die ca. 10 Stück im Tarif P, sondern ca. 50-100 je nach Beihilfeordnung! Übrigens: Fragen Sie mal Ihren Debeka-Berater, warum dann nicht die Heilmittel im BE benannt sind, da sind die Beihilfelücken und damit die Selbstbeteiligungen erheblich größer!

Zur "Augenwischerei" und zum "Kundenfang": Warum ändert die Debeka nicht einfach ihre Bedingungen? Sie würde dann noch mehr Menschen versichern können, da sie dann eine der besten PKVen im Land wäre? Antwort: Weil dann die Beitragsstabilität und die 4 Monate Beitragsrückerstattung u.U. gefährdet wäre, wenn man Leistungen ausweiten würde, für die vorher keine Altersrücklagen gebildet wurden! Und Paralleltarifwerke nur für die Neuversicherten sind ja gegen die Debekaideologie. Also bleiben Alt- wie Neufälle in diesen Lückenbereich gleich schlecht versichert.
Dass übrigens bei der Debeka keine Kuren/Reha mit Ausnahme eines läppischen Tagesgelds von ein paar Euro versicherbar sind, mag für einen Erwachsenen angesichts der Kulanzregelung bei der AHB (Asthmakur z.B. bedeutet fast nie einen Krankenhausaufenthalt zuvor, abgesehen, dass die Sache nicht in der AHB-Empfehlung des PKV-Verbands steht) noch akzeptabel erscheinen, für ein Kind ist das aber indiskutabel. Bedenken Sie, dass Ihre zukünftigen Kinder nur zu erleichterten Bedingungen zu dem Versicherer können, bei dem Sie versichert sind.

Wenn Sie zur Debeka gehen wollen, machen Sie sich den Jux und lassen Sie sich diese Äußerungen des Vertreters schriftlich geben oder zwingen Sie diesen, diese Äußerungen vor mehreren Zeugen bei laufendem Tonband zu wiederholen. Da die Debeka mit einem eigenen Außendienst arbeitet, würden Sie so eine tolle Vollkaskoversicherung erhalten, denn im Zweifelsfall würde jedes Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden! Rechtsschutzversicherung z.B. bei der HUK mit Beginn einen Tag vor dem Vertragsabschluss bei der Debeka wäre nett, da die HUK die Debeka wegen dieses unlauteren Verhaltens im Leistungsfall gern verklagen würde.

Wo wir gerade bei der HUK sind: Die hat wenigstens Kur und Reha im Haupttarif, was sehr gut ist. Allerdings dürfen Sie dann keine stationär zu behandelnde Psychose bekommen, nach 30 Tagen ist Schluss mit der Erstattung. Hilfsmittel sind schlechter als bei der Debeka mit Tarif BE, aber ohne BE ist kein Unterschied. Die anderen Alternativen wurden ja bereits oben erwähnt.

Und noch folgendes zum Bindungscharakter der allg. Versicherungsbedingungen:
Der BUNDESGERICHTSHOF hat entschieden, dass nur das bezahlt werden muss, was benannt ist, d.h. der Hilfsmittelkatalog der Debeka gilt rechtlich als ausschließlich! Das Urteil wurde zwar nicht von der Debeka erstritten, stellte nun aber Rechtssicherheit her!
Mit Kulanz kann man ja schlecht einen Tarif kalkulieren. Denn dann könnte ja jemand kommen und sagen, er wolle aus Kulanz das Einbettzimmer. So kann man keine PKV machen, das geht schlichtweg nicht!

Re: Nachfrage an Thomas

John, Samstag, 15.11.2008, 10:22 (vor 5858 Tagen) @ Thomas

Nur, damit ich das richtig verstehe:

Im Tarif P der Debeka sind nur ein paar Hilfsmittel aufgezählt. Nur die, die aufgezählt sind, werden gezahlt. In der Beihilfeordnung sind weitaus mehr aufgezählt.

Nehmen wir mal an, ich brauche ein lebenserhaltendes Hilfsmittel, z. B. ein Beatmungsgerät. Dann sagt die Beihilfe: Kein Problem, wir zahlen unseren 70%-igen Anteil. Der BE-Tarif übernimmt dann die restlichen 30%, weil er ja aussagt, dass alle beihilfefähigen Hilfsmittel auf 100% aufgezahlt werden. ABER: Ich habe ja keinen BE! Somit bleibe ich auf den restlichen 30% sitzen, richtig?

Der Debeka-Berater behauptete ja felsenfest, dass alle beihilfefähigen Hilfsmittel von der Debeka übernommen werden, auch ohne den BE. Der BE sei nur für Brillen- und Zahngedöns da.

Nur, damit ich ganz sicher gehe: Diese Aussage ist falsch?

Bin ich dann bei der Barmenia mit ihren explizit genannten "lebenserhaltenden Hilfsmitteln" 1000x besser aufgehoben?

Und wie soll ein Laie wie ich all das durchschauen, wenn nicht mal die Berater der PKVen Ahnung haben??? Vielen Dank an dieses Forum...

John

Re: Nachfrage an Thomas

Thomas, Samstag, 15.11.2008, 23:06 (vor 5857 Tagen) @ John

Im Tarif P der Debeka sind nur ein paar Hilfsmittel aufgezählt. Nur die, die aufgezählt sind, werden gezahlt. In der Beihilfeordnung sind weitaus mehr aufgezählt.

So ist es!

Nehmen wir mal an, ich brauche ein lebenserhaltendes Hilfsmittel, z. B. ein Beatmungsgerät. Dann sagt die Beihilfe: Kein Problem, wir zahlen unseren 70%-igen Anteil. Der BE-Tarif übernimmt dann die restlichen 30%, weil er ja aussagt, dass alle beihilfefähigen Hilfsmittel auf 100% aufgezahlt werden. ABER: Ich habe ja keinen BE! Somit bleibe ich auf den restlichen 30% sitzen, richtig?

So ist es, außer die Debeka ließe Kulanz walten. Mit Kulanz können Sie im Allgemeinen wegen der strengen gesetzlichen Regeln nur rechnen, wenn dadurch höhere Kosten vermieden würden, also z.B. ein Krankenhausaufenthalt. Ein Blindenhund erspart aber z.B. gar nichts!

Der Debeka-Berater behauptete ja felsenfest, dass alle beihilfefähigen Hilfsmittel von der Debeka übernommen werden, auch ohne den BE. Der BE sei nur für Brillen- und Zahngedöns da.

Na ja, was bleibt ihm übrig, er will ja verkaufen, obwohl im Rahmen der Öffnungsaktion kaum Vergütungen bezahlt werden und Debeka ja auch wohl keine große Freunde an Kranken haben wird. Aber hier geht es um die messianische Ideologie, die viele Debeka-Vertreter in sich tragen: Die Debeka muss die beste PKV sein, also muss alles gezahlt werden. Was nicht sein kann, darf dann auch nicht sein!

Nur, damit ich ganz sicher gehe: Diese Aussage ist falsch?

In Bezug auf die Bedingungen in Tarif P ist dies eine Falschaussage, deshalb mein Vorschlag sich das schriftlich geben zu lassen inkl. einer Haftungszusage!

Bin ich dann bei der Barmenia mit ihren explizit genannten "lebenserhaltenden Hilfsmitteln" 1000x besser aufgehoben?

Was die sehr teuren Hilfsmittel angeht, sicherlich!

Und wie soll ein Laie wie ich all das durchschauen, wenn nicht mal die Berater der PKVen Ahnung haben??? Vielen Dank an dieses Forum...

Die "Berater" haben ja nur die Ausbildung der Vertriebsschulungen hinsichtlich der speziellen Versicherungsbedingungen und dort wird doch nicht auf die Lücken der Debeka hingewiesen. Denken Sie, dass viele Menschen in Deutschland mit einer Ausbildung auf dem Niveau eines Versicherungsvertreters die Muße haben, sich mit den versicherungsrechtlichen Details der Versicherungsbedingungen im Rahmen der Öffnungsaktion zu beschäftigen? Sicherlich nein!
Sie dürften doch an den Meldungen über Bankfehlberatungen gesehen haben, dass sogar eine hier zugegebenermaßen gute bis sehr gute Ausbildung nichts hilft, wenn der Verkaufsdruck den Berater zum Verkäufer macht. Oder erwarten Sie, dass die Supermarktverkäuferin sagt, dass ihre Produkte Nachteile haben? Tun Sie sicherlich nicht!

Re: Debeka-Beratung

monika michno @, Donnerstag, 21.05.2009, 20:34 (vor 5671 Tagen) @ John

hallo,
ich kann bestätigen, dass die Debeka nicht alle Hilfsmittel bezahlt, auch wenn sie notwendig sind. Mein Mann hat keinen BE Tarif und nach einer Hüft Operation musste er sich ein Sitzkissen/Artrodesenkissen kaufen ,was die Beihilfe zu 70% bezahlt hat, die Debeka nicht, weil es nicht im Leistungskatalog steht.
MfG Monika Michno

Re: Debeka-Beratung

FE @, Montag, 15.06.2009, 19:41 (vor 5646 Tagen) @ John

Erfahrungsgemäss erzählen die Debeka Mitarbeiter viel Mülle wenn der Tag lang ist. Und bei denen scheinen die Tage besonders lang.

Definitiv weist die Debeka eklatante Lücken auf. Die Aussage "alles wird bezahlt" scheint dabei Standart zu sein. Ich hatte da einen schlauen Kunden der selbst bei der Leistungsabteilung in Koblenz anrief. Die haben ihm das natürlich anders - nämlich wahrheitsgemäss erzählt.

Debeka-Beratung

Siggi, Montag, 23.07.2012, 13:35 (vor 4512 Tagen) @ John

Ich habe heute eine Leistungsmitteilung der Debeka erhalten, wonach diese die Erstattung eines ärztlich verordneten Verbandschuhs infolge einer Hallux-OP mit der Begründung "Dieses Hilfsmittel ist nicht im Tarif aufgeführt. Hierfür sind wir nicht leistungspflichtig." abgelehnt hat. Nach fernmündlicher Rückfrage bei der Debeka wurde mir mitgeteilt, dass ein Verbandschuh nicht explizit als Hilfsmittel in meinem Tarif (P30+P20)aufgeführt sei; zur Erstattung hätte es des Zusatztarifs BE bedurft. Auch ich war bei Vertragsabschluss vom Debeka Außendienstmitarbeiter dahingehend unterrichtet worden, dass die Debeka alle behilfefähigen Leistungen erbringen würde. Die für mich zuständige Beihilfestelle hat 50% der Verbandschuhkosten erstattet.

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