Wartezeiten (Private Krankenversicherungen)

Manu, Samstag, 15.11.2008, 21:56 (vor 5857 Tagen)

Wie ist das mit den Wartezeiten?

z.B. bei Schwangerschaft und Krankentagegeld (§ 3 AVB nur allgemeine Wartezeit = 3 Monate)

1. Dezember KTG abgeschlossen, Wartezeit wird festgelegt / ab 1. Januar schwanger geworden und gleich über 6 Wochen krankgeschrieben:

bekommt man dann aufgrund der Schwangerschaft innerhalb der Wartezeit gar kein KTG?

oder bekommt man dann statt nach 6 Wochen erst nach 8 Wochen KTG, da dann die Wartezeit erst vorüber ist

Re: Wartezeiten

PKV-Kenner @, Montag, 17.11.2008, 17:34 (vor 5856 Tagen) @ Manu

Wenn Sie die "Prüfung überleben", gelten die allgemeinen Wartezeiten. Meines Erachtens (ich antworte leider spontan) sollten sich Wartezeiten wegen Schwangerschaft sogar auf 8 Monate belaufen!

Gern mehr per Mail!

Re: Wartezeiten

Manu, Dienstag, 18.11.2008, 21:32 (vor 5854 Tagen) @ PKV-Kenner

nein, es gelten schon die 3 Monate, die Frage ist nur, wie sich die Wartezeiten auswirken, siehe nochmals oben!

Sprich bekommt man überhaupt nix oder ab dem Ablauf der Wartezeit!

Re: Wartezeiten

Manu, Sonntag, 23.11.2008, 11:34 (vor 5850 Tagen) @ Manu

Gibt es denn niemand der darauf eine Antwort weiß?

Re: Wartezeiten

Christian @, Sonntag, 23.11.2008, 15:27 (vor 5850 Tagen) @ Manu

Hallo!
Den letzten Absatz Ihres Postings vertehe ich nicht, aber ich kann ja grundsätzlich antworten.
1. Haben Sie überhaupt einen Tarif abgeschlossen mit bedingungsgemäßen Anspruch? Es gibt hier Unterschiede.
Wie wir wissen, ist Schwangerschaft keine Krankheit!
2. Innerhalb der Wartezeiten haben Sie keinen Anspruch, was ja bei dem Begriff "Wartezeiten" auf der Hand liegt.
3. Ab dem 1.3.09 bekommen Sie das KT dann ganz normal, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

LG
Chris

Re: Wartezeiten

Manu, Sonntag, 23.11.2008, 17:50 (vor 5850 Tagen) @ Christian

Das ist genau das Problem:

Während der Wartezeit bekommt man nix - das ist klar. Mein Beispiel soll aber deutlich machen, dass noch während der Wartezeit die z.B. versicherte Schwangerschaft eintritt. (also bei Vertagsabschluss noch nicht vorhanden war und somit in den Gesundheitsfragen auch nicht anzugeben war) So nun läuft also die Krankmeldung innerhalb der Wartezeit an, sagen wir mal sie läuft schon 8 Wochen. Dann erst endet die Wartezeit. (ende der 8. Woche) Die Krankmeldung dauert immer noch an, sagen wir, insgesamt 15 Wochen krank. Bekommt man dann von der 9.-15. Woche KTG oder bekommt man nix, da der Zustand ja bereits in der Wartezeit eingetreten ist. Sprich "darf" man erst nach der Wartezeit Schwanger werden bzw. die erste Woche krank sein.

Ich weiß, ein kompliziertes Beispiel, ich hoffe ich konnte es nochmals verdeutlichen.

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