Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? (Private Krankenversicherungen)
Es überwiegt vereinfacht gesagt immer das, was mindestens 50,1% einer 40-Stunden-Woche beansprucht. Haben Sie eine Beamtenstelle mit mindestens halber Arbeitszeit (Beamten haben höhre Wochenstundenzahl als der Rest), erlischt die Möglichkeit der Studentenversicherung und es wäre nur eine freiwillige 100%-GKV ohne Arbeitgeberanteil (es gibt hier Ausnahmen in einigen Ländern) mit Beiträgen in Bezug auf Ihre Beamtenbesoldung oder die beihilfekonforme PKV möglich.
Die Beamtenstelle auf Widerruf ist ja Referendariat (außer Sie meinen etwas anderes, als auf Zeit oder Probe) und hier gilt leider noch keine Öffnungsaktion, d.h. Sie könnten die Risikoprüfung nicht bestehen und müssten den teuren GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen. Ab 1.1. gibt es allerdings den beihilfekonformen 50%-Basistarif in der PKV, der wahrscheinlich bei dem geringen Anwärtergehalt nur über eine Sozialklausel (Kappung des Beitrags auf die Hälfte) mit dem GKV-Beitrag konkurrieren kann.
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- Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? -
Stella,
17.11.2008, 14:42
- Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? -
Thomas,
17.11.2008, 16:03
- Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? - Stella, 18.11.2008, 15:08
- Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? -
Thomas,
17.11.2008, 16:03