Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin? (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich bin im Moment Studentin (27 Jahre) und schon immer in der GKV. Ab Februar werde ich Beamtin auf Widerruf mit 50% Beihilfe sein und möchte mich deswegen gerne privat versichern.
Was ist für mich versicherungstechnisch richtig, wenn ich gleichzeitig zum Beruf noch studieren möchte? Es heißt ja einmal als Student GKV - immer als Student GKV, sehe ich das richtig? Gibt es in diesem Fall eine besondere Regelung?
Ich hoffe, jemand kann mir antworten und danke schon mal.
Viele Grüße, Stella
Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin?
Es überwiegt vereinfacht gesagt immer das, was mindestens 50,1% einer 40-Stunden-Woche beansprucht. Haben Sie eine Beamtenstelle mit mindestens halber Arbeitszeit (Beamten haben höhre Wochenstundenzahl als der Rest), erlischt die Möglichkeit der Studentenversicherung und es wäre nur eine freiwillige 100%-GKV ohne Arbeitgeberanteil (es gibt hier Ausnahmen in einigen Ländern) mit Beiträgen in Bezug auf Ihre Beamtenbesoldung oder die beihilfekonforme PKV möglich.
Die Beamtenstelle auf Widerruf ist ja Referendariat (außer Sie meinen etwas anderes, als auf Zeit oder Probe) und hier gilt leider noch keine Öffnungsaktion, d.h. Sie könnten die Risikoprüfung nicht bestehen und müssten den teuren GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen. Ab 1.1. gibt es allerdings den beihilfekonformen 50%-Basistarif in der PKV, der wahrscheinlich bei dem geringen Anwärtergehalt nur über eine Sozialklausel (Kappung des Beitrags auf die Hälfte) mit dem GKV-Beitrag konkurrieren kann.
Re: Beamtin auf Widerruf und gleichtzeitig Studentin?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben schon recht, es handelt sich um ein Referendariat, was ja eine Vollzeitstelle darstellt.
D.h. also, ich kann mich ganz normal privat versichern und trotzdem als Studentin einschreiben, ohne dafür in der GKV bleiben zu müssen? Wenn ich jedoch nach dem Referendariat nochmal "Vollzeitstudentin" werden würde, müsste ich dann wieder zurück in die GKV?