Re: Ab wann Versicherungsschutz? (Private Krankenversicherungen)

DKV-Service-Center @, Mittwoch, 19.11.2008, 22:17 (vor 5853 Tagen) @ Harald

Hallo Harald,
Versicherungsschutz besteht in der Regel durch Aushändigung des Versicherungsschein, ab diesem Datum.
Bis zur Annahme Ihres Antrages sind Sie verpflichtet alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrem Versicherer zu melden. Möglicherweise hat Ihr Berater im Vorfeld eine Annahmeerklärung für Sie erhalten. Ich weiß jetzt nicht was es war Notfall oder Vorsorge, eine zweite Frage stellt sich mir, war bei Antragsaufnahme der Termin des Arztbesuches bekannt wurde das im Antrag festgehalten?
Gruß


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