Ab wann Versicherungsschutz? (Private Krankenversicherungen)

Harald, Mittwoch, 19.11.2008, 14:24 (vor 5853 Tagen)

Hallo,
ich war bisher bei der AOK versichert, habe aber - da ich nun Beamter bin - in die SDK gewechselt.
Heute bekam ich meinen Versicherungsschein (ausgestellt am 17.11.). Mit dem Vertreter hatte ich vereinbart, dass die Versicherung ab dem 27.10. läuft (da ich zu diesem Zeitpunkt aus der gesetzlichen Kasse ausgetreten bin). Kann ich eine Rechnung, die vor dem 17.11. ausgestellt wurde, einreichen oder zahlt die Versicherung erst nach dem 17.11.? Auf dem Schein steht noch: "Ab dem 27.10. vollständige Anrechnung in der KV."
Gruß,
Harald

Re: Ab wann Versicherungsschutz?

DKV-Service-Center @, Mittwoch, 19.11.2008, 22:17 (vor 5853 Tagen) @ Harald

Hallo Harald,
Versicherungsschutz besteht in der Regel durch Aushändigung des Versicherungsschein, ab diesem Datum.
Bis zur Annahme Ihres Antrages sind Sie verpflichtet alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrem Versicherer zu melden. Möglicherweise hat Ihr Berater im Vorfeld eine Annahmeerklärung für Sie erhalten. Ich weiß jetzt nicht was es war Notfall oder Vorsorge, eine zweite Frage stellt sich mir, war bei Antragsaufnahme der Termin des Arztbesuches bekannt wurde das im Antrag festgehalten?
Gruß

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