Nährmittel (Private Krankenversicherungen)
Sind Nährmittel, die ja im Extremfall einen riesengroßen Kostenfaktor bilden, in der PKV im Rahmen der "lebenserhaltenden Hilfsmittel" abgesichert oder müssen diese explizit genannt sein? In meiner Tarifbeschreibung steht wortwörtlich "lebenserhaltende Hilfsmittel", aber nichts Genaueres dazu. Mir scheint, dass diese Formulierung einen halb-offenen Hilfsmittelkatalog bedeutet, also recht vieles darunter fällt (Beatmung, Blindenhund, Heimdialyse usw.).
Gehören also Nährmittel dazu?