Re: PKV oder GKV? (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Samstag, 22.11.2008, 17:17 (vor 5850 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas!

Hohe Abzüge der GKV-Gleitzone? Auch auf den 2. Blick? Also nach Steuererklärung wg. Freibeträge & Co.? Bin da aber weniger ein Fachmann...

Zur KV:
Ausgabe PIB gilt nicht als "Angebot". Das Recht auf Öffnungsaktion ist verwirkt, wenn Sie: Eine offizielle (schriftliche) Angebotsanfrage/Antrag bei der Gesellschaft einreichen. Hierzu nennen Sie der Gesellschaft alle persönlichen Daten, beantworten die Gesundheitsfragen & unterschreiben.

Eine allgemeine Datenbank der Versicherer, ähnlich der bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es (noch) nicht.
Die Versicher fragen in Ihren Anträgen zumeist nach bereits gestellten Anträgen. Streng nach Gesetz, wären diese anzugeben.

Die Frage nach den Zahlen verstehe ich nicht ganz. "Preisunterschiede" gibt es nicht. Es kann Ihnen hier niemand einen Rabatt einräumen oder ähnlich.
Eine kleine Abweichung bei 2. habe ich berechnet, aber wohl eher mein Fehler.

Das TK20 bei Ihnen und Ihrem Sohn ist eigentlich unnötig!
Im KH kürzt Nds zwar die Erstattung um 10 €/Tag (max.28 Tage), aber Ihr BE erstattet Ihnen 13 € tgl.
Also unnötig Geld ausgegeben...

LG
Chris


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