Zwei Anträge stellen? (Private Krankenversicherungen)

John, (vor 6239 Tagen)

Hallo,

ist es möglich, als Beamter bei einer PKV einen Antrag zu stellen, bei Annahme allerdings zurückzutreten und sich bei einer anderen PKV zu versichern (Öffnungsaktion)? Hintergrund ist, dass ich bei der DKV nicht genau weiß, in welchem Tarif ich lande (Q oder A), es gibt hier widersprüchliche Aussagen. Angenommen, die stecken mich in A, dann würde ich gerne zurücktreten und mich bei der Barmenia im VB Tarif versichern.

Ein Herr von Hauptzentrale der DKV sagte mir gerade, das ginge problemlos. Schließlich habe man ja ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Ist das wirklich so problemlos?

Wenn nicht, wie kriege ich VOR Antragstellung raus, in welchem DKV-Tarif ich tatsächlich lande?

Danke,
John

Re: Zwei Anträge stellen?

Christian @, (vor 6239 Tagen) @ John

Hallo!
Ab der 1. Antragstellung bei einer KV haben Sie Ihr Recht auf Öffnungsaktion verwirkt, sprich Sie müssten dort bleiben.

Es ist korrekt, dass die DKV die Q-Tarife sauber halten möchte. Wenn Kontrahierungszwang, dann wohl im "A".

Jetzt gibt es einige Stimmen, die sagen wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt keine gemeinsame Datenbank, auf die alle Versicherer Zugriff hätten...von daher, woher soll es die andere Gesellschaft erfahren...
Streng nach Recht: Der Vertrag mit der "2." Gesellschaft ist "schwebend unwirksam".

LG
Chris

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