Re: Zwei Anträge stellen? (Private Krankenversicherungen)

Christian @, (vor 6239 Tagen) @ John

Hallo!
Ab der 1. Antragstellung bei einer KV haben Sie Ihr Recht auf Öffnungsaktion verwirkt, sprich Sie müssten dort bleiben.

Es ist korrekt, dass die DKV die Q-Tarife sauber halten möchte. Wenn Kontrahierungszwang, dann wohl im "A".

Jetzt gibt es einige Stimmen, die sagen wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt keine gemeinsame Datenbank, auf die alle Versicherer Zugriff hätten...von daher, woher soll es die andere Gesellschaft erfahren...
Streng nach Recht: Der Vertrag mit der "2." Gesellschaft ist "schwebend unwirksam".

LG
Chris


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