GKV bei Beamten mit Behinderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Robert, Montag, 29.09.2008, 08:15 (vor 5901 Tagen)

Hallo.
Ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit ca. 1,5 Jahren Beamter z.A. in NRW.
Ich bin zu 60% schwerbehindert und hatte mich zum Zeitpunkt meiner Erstbeamtung (Feb. 2007) bei einer privaten KV beraten lassen, welche Leistungen abgedeckt seien.
Damals entschied ich mich gegen die PKV aufgrund vieler Unsicherheiten und des m.E. kleinen Leistungskatalogs.
Seither bin ich freiwillich gesetzlich versichert.

Ich zahle ca. 320€ pro Monat an Krankenkassenbeiträgen und würde das gerne reduzieren.

Eine Aufnahme in die PKV dürfte mir ja nicht mehr offen stehen (6 Monate nach Verbeamtung verstrichen).

Meine Situation stellt sich doch nun wie folgt dar:
Mein Arbeitgeber (das Land NRW) gewährt mir Beihilfe, die ich nicht nutzen kann, da die GKV alle Leistungen übernimmt.
Im Gegenzug gewährt der Arbeitgeber keine Zuschüsse zu Krankenkassenbeiträgen seiner Beamten, da er ja Beihilfe gewährt.
Angestellte erhalten wie bei jedem Arbeitgeber jedoch 50% der Mitgliedsbeiträge zur Krankenkasse bezuschusst.
Eine Mitgliedschaft in der PKV, den das Land NRW für seine gesunden Beamten durch seine Beihilferegelung vorsieht, steht mir aufgrund meiner Behinderung nicht offen.
Das Argument, dass mir ein Wechsel offen gestanden hätte, wenn ich mich innerhalb der ersten 6 Monate dazu entschieden hätte, darf doch hier nicht ziehen. Denn die Öffnungsklausel ist ein freiwilliges Angebot der PKVen gewesen, mit dem mein Arbeitgeber doch nicht argumentieren dürfte.

Fazit:
Als behinderter Beamter habe ich keine Wahlmöglichkeit. Ich bin gezwungen, in der GKV freiwillig versichert zu sein. Ich bin dadurch zur Zahlung der doppelten Beiträge gezwungen, wie mein Kollege, der Angestellter ist.

Meine Frage: ist das rechtens, oder bin ich unterinformiert ?

Werde ich als behinderter Beamter somit nach dem allgemeinen Gleichbehandlungssgesetz "diskriminiert" ?

Müsste mein Arbeitgeber in einer solchen "Zwangsituation" nicht dieselben Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen von GKV zahlen, wie bei seinen Angestellten?

Ich strebe im Übrigen nicht danach, in die PKV zu wechseln, da ich mich in der GKV mit dem möglichen Rechtsweg über Sozialgerichte sicherer wähne und bislang die Leistungen der GKV für mich vollkommen zufriedenstellend waren.

Vielen Dank für hilfreiche Tipps.
Grüße
Robert

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

Andi, Montag, 29.09.2008, 09:18 (vor 5901 Tagen) @ Robert

auch als GKV Mitglied hast du Anspruch auf Beihilfe, geh zu deiner Kasse, lass dir alle "Kosten" die du verursacht hast bescheinigen, davon bekommst du nachträglich 50% in Form von Beihilfe von deinem Arbeitgeber erstattet

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

Rpbert, Montag, 06.10.2008, 10:58 (vor 5894 Tagen) @ Andi

Hi Andi.
Das ist mir neu und dazu habe ich gleich mehrere Fragen:

1. gilt das in jedem Bundesland (NRW) ?
2. Mir können doch höchstens die Kosten erstattet werden, die ich tatsächlich selber zahlen musste, oder? Sonst könnte ich an meiner Mitgliedschaft ja sogar noch verdienen! Oder wird hier die Rückerstattung durch die Beihilfe gedeckelt, sodass ich maximal die hälfte meiner Beiträge zurückerstattet bekomme?
3. Ich habe mal von einer Regelung gelesen, die besagt, dass die Beihilfe keine Kosten erstattet, die durch gesetzliche Zuzahlungen entstehen. Also wären sämtliche Arzneimittelzuzahlungen, Praxisgebühren und zuzahlungen zu Physiotherapien ausgenommen.
Was bleibt dann noch an Kosten, die ich geltend machen kann? Kennst du diese Regelung auch?

4. Die wichtigste Frage: wo steht das, dass ich meine Kosten von der Beihilfe erstattet bekomme?

Vielen Dank - das wär genau das, was ich bräuchte.
Grüße
Robert

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

sabine @, Donnerstag, 11.12.2008, 09:11 (vor 5828 Tagen) @ Rpbert

Hallo Robert,
ich habe gerade dein Forum gelesen. Ich, was die Krankenversicherung angeht in der gleichen Situation. Ich konnte bei meiner Verbeamtung nicht in die private KK gehen, weil ich schwanger war und eine Sperrklausel für Entbindungskosten galt.
Seit Jahren ärgert es mich, dass ich nichts von der Beihilfe habe und 100% Krankenkassenbeitrag zahlen muss. Bei der aktuellen Erhöhung der Beiträge aufgrund des Gesundheitsfonds ist bei mir nun die Schmerzgrenze deutlich überschritten.
Die Behauptung von einem Forumsteilnehmer, dass Leistungen der GKV zu 50% von der Beihilfe übernommen würden, halte ich für unrealistisch. Meine Erfahrungen decken sich nicht damit.
Ein Vorstoß der Politik richtung Arbeitgeberzuschuss zur GKV für Beamte wurde ja leider von den Privaten geblockt. So bin ich auch noch immer auf der Suche nach einer befriedigenden Lösung.

GKV bei Beamten mit Behinderung

Irmel @, Sonntag, 05.04.2009, 02:54 (vor 5713 Tagen) @ Robert

Hallo Robert, hast du inzwischen für dich eine Lösung gefunden?
Ich komme aufgrund der Behinderung meiner Tochter nicht in die PKV.(alleinerziehend) Bis zum 30.06 09 müssen die PKV uns im Basistarif nun übernehmen. Für mich wird das ähnlich teuer, wie die GKV und ich weis nicht, ob die Beihilfe die psychotherapheutischen Maßnahmen für meine Tochter übernehmen wird.
Weist du ob die Beihilfe verpflichtet ist? Ich kann es weder im Beamtenversorgungs - noch im Beihilfe - oder Behindertenrecht finden.
LG Irmel

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

Anna Regner @, Mittwoch, 22.07.2009, 19:08 (vor 5604 Tagen) @ Robert

Hallo Robert!
Auch meine Tochter hat das gleiche Problem. Leider ist Sie augenblicklich in Urlaub. Haben Sie evtl. bereits eine Lösung gefunden? Besonders ärgerlich empfinden wir, nicht nur auf die Bezüge muß Beitrag gezahlt werden, sondern auf alle Einkünfte.Und dies noch bei schlechteren Leistungen beim Arzt als ein Privatversicherter.
Hoffe ich bekomme eine Rückmeldung.
Danke und viele Grüße
Anna

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

Czauderna, Mittwoch, 22.07.2009, 22:31 (vor 5604 Tagen) @ Anna Regner

Hallo,
es kommt wirklich darauf an in welchem Bundesland man als Beamter tätig denn die Beihilfevorschriften sind unterschiedlich.
Bei uns in Hessen bekommen die GKV-versicherten Beamten auch dann Beihilfe selbst wenn sie nur auf Karte zum Arzt gehen.
Wir als Kasse bescheinigen dann die vom Arzt erbrachten Leistungen in €-Beträgen und der Beamte reicht diese dann bei der Beihilfestelle ein.
Im Extrem-Fall, also wenn er "fleissig" Behandkungen in Anspruch genommen hat können da bis zu 50% des GKV-Beitrages wieder reinkommen.
Gruß
Czauderna

Re: GKV bei Beamten mit Behinderung

Der Nobbi @, Donnerstag, 27.08.2009, 11:02 (vor 5569 Tagen) @ Rpbert

hallo zusammen,
ich interessiere mich auch für dieses Thema, da meine Tochter 100 % behindert ist und pflegebedürftig ist.
Zu Beginn ihrer Ausbildung hätten sie mehrere PKV mit einem Aufschlag von 30 % genommen wenn sie nicht pflegebedürftig wäre. Nach der Anwärterschaft nehmen sie sie in jedem Falle, da Kontraieungszwang besteht, mit 30 % Aufschlag.
Daher ist sie nun auch in der GKV, in der sie vorher über mich Familienversichert war.
Auch ich prüfe gerade ob es rechtens ist, dass die Beihilfe nicht den sogenannten Arbeitgeberanteil entrichten müßte, da hier ja keine Wahl besteht, sondern eine Ablehnung. Die kann mit §3 GGB nicht einhergehen. Leider finde ich aber (noch) nicht dazu und bin hier gelandet.

Zur Frage der Erstattung habe ich 2 bzw. 3 Informationen:
1. Eine (sehr freundliche) Frau bei der Beihilfe sagte uns, dass wenn eine Leistung von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen wird, der verbleibende Rest bei der Beihilfe eingereicht werden könnte und davon dann wiederum max. 50% übernommen werden können.
2. ich dazu in der Beihilfeverordnung (BVO) Seite 5 ähnliches gelesen habe. Zu lesen unter
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo_2008.pdf

3. Zur Auszahlung des Pflegegeldes würden sie auf Antrag 50 % zuschießen, wobei dies doch egal ist, ob das die GKV kompletzt übernimmt oder zu 50 %

Ich hoffe ich konnte helfen
der Nobbi

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