Re: Wartezeit - Doppelversicherung (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Montag, 24.11.2008, 15:46 (vor 5848 Tagen) @ Bjoern

Ein Doppelversicherung ist normalerweise nicht erlaubt; je nach Verschulden kann die PKV im Ernstfall die Leistung verweigern oder kündigen bzw. den Vertrag anfechten.

Bei Übergang in eine PKV verzichten übrigens viele GKVen auf die übliche zweimonatige Kündigungsfrist - ein Blick in die Satzung kann sich lohnen.


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