AOK Baden-Württemberg erhöht Beitragssatz auf 15,1 Prozent (Gesetzliche Krankenkassen)
AOK Baden-Württemberg erhöht Beitragssatz - hohe Arzneikosten
Stuttgart (dpa/lsw) - Nachdem einige Krankenkassen im Südwesten in
diesem Jahr bereits ihre Beitragssätze erhöht haben, zieht die AOK
Baden-Württemberg jetzt nach. Die Mitglieder der größten gesetzlichen
Kasse im Land müssen zum 1. Oktober 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen,
teilte die Kasse am Montag in Stuttgart mit. Damit steigt der
Beitragssatz auf 15,1 Prozent. Als Gründe genannt wurden die weit
überdurchschnittlich gestiegenen Arzneimittel- und Krankenhauskosten,
die allein im ersten Halbjahr Mehrausgaben von 100 Millionen Euro
verursachten. Durch die Erhöhung solle die bis Jahresende gesetzlich
vorgeschriebene Entschuldung erreicht werden.
Die AOK mit ihren 3,7 Millionen Versicherten zwischen Main und
Bodensee hole mit der Erhöhung nach, was bundesweit mehr als 70
Krankenkassen vor Wochen bereits vollzogen haben, hieß es weiter.
Bei der Innungskrankenkasse Baden-Württemberg bleiben die
Versicherten nach einer satten Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 14,4
Prozent zum ersten Juli ebenso verschont wie die Versicherten der
Betriebskrankenkassen. Die 22 BKK im Südwesten mit 1,9 Millionen
Versicherten verlangen einen durchschnittlichen Beitragssatz von 13,8
Prozent. Auch bei der Gmünder Ersatzkasse mit 1,7 Millionen
Versicherten bundesweit herrscht bis zum Ende des Jahres Ruhe an der
Beitragsfront. Hier wurden die Mitglieder bereits zur Kasse gebeten
und zahlen nun mit 14,3 Prozent 0,4 Punkte mehr als zuvor.
In den Angaben über die Beitragssätze sind jeweils nicht die
allein vom Arbeitnehmer bezahlten 0,9 Prozent des Bruttolohns
enthalten. Diese müssen auf die paritätisch von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber finanzierten Beitragssätze aufgeschlagen werden.
Zum 1. Januar des kommenden Jahres werden die Unterschiede mit
dem Start des geplanten Gesundheitsfonds aufgehoben. Die Branche
erwartet dann einen einheitlichen Beitragssatz um die 15,5 Prozent.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums schätzen derzeit
Experten die notwendige Höhe ab. Am 7. Oktober werde das Kabinett
eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Für die
gesetzlichen Kassen herrsche ab 15. November Klarheit über ihre
künftigen Finanzmittel.
dpa gi yysw z2 bö
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