Sachsen wird von Gesundheitsfond befreit !!! (Gesetzliche Krankenkassen)
Sächsische Kassen werden nicht zur Kasse gebeten.....
Ein gut gemeinter Hinweis! Wer jetzt die Möglichkeit hat- seine Kasse noch zu wechseln - der sollte sich schnellstens bei der IKK-Sachsen (derzeit 11,8%) oder der AOK Sachsen (12,9%) versichern.
Zwar muss man als Versicherter auch hier ab 1.1.09 den Einheitsbeitrag in den Gesundheitsfond bezahlen - doch fließt dieses Geld - ohne andere Länder zu stützen- wieder an die sächsischen Kassen zurück !!!
Die IKK ist für alle mit Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geöffnet. Die AOK für Sachsen und Thüringen.
Zeitung: Sachsen von Klausel im Gesundheitsfonds befreit
(PR-inside.com 01.10.2008 08:09:02) .
Dresden (ddp). Das Land Sachsen wird auf seine angedrohte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Konvergenzklausel im Gesundheitsfonds offenbar verzichten. Zwar habe die Staatsregierung am Dienstag vorsorglich eine solche Klage beschlossen, allerdings gelte dies nur für den Fall, dass der Bundestag einen von den
CDU/SPD-Koalitionsfraktionen bereits eingereichten Änderungsantrag zugunsten Sachsens ablehnen werde, schreibt die «Dresdner Morgenpost» (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht unter Berufung auf CDU-Kreise. Dem Blatt zufolge haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Stanislaw Tillich (beide CDU) darauf geeinigt, Sachsen von den zuletzt auf 320 Millionen Euro bezifferten Kosten durch die «Konvergenzklausel» zu befreien. Diese Summe stehe nun den sächsischen Kassen selbst zur Verfügung, hieß es weiter. Die Klausel soll verhindern, dass bei einer Verteilung der Krankenkassenbeiträge über den Fonds reiche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg künftig schlechter dastehen als heute. Aus Ländern mit besonders hohen Beitragseinnahmen der Krankenkassen sollen nicht mehr als jährlich 100 Millionen Euro in andere Länder abfließen. Dies hat zur Folge, dass Krankenkassen mit geringen Beitragssätzen Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen müssen. Sachsen sah sich durch diese Regelung benachteiligt. Die Krankenkassen AOK und IKK im Freistaat gehören zu den Kassen mit den bundesweit niedrigsten Beitragssätzen. Beide bieten derzeit einen deutlich geringeren Beitrag an, als der bundesweit einheitliche Satz ab Januar 2009 liegen dürfte. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/zeitung-sachsen-von-klausel-im-gesundheitsfonds-r837715.htm
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1955023