Re: ich würde gerne privat versichert bleiben... (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 03.12.2008, 14:10 (vor 5836 Tagen) @ Rüdiger

Die Regelung stammt aus dem Bereich der Rentenversicherung, diese wurde später auch in der Krankenversicherung übernommen:

"Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben dazu in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 21.11.1988 zum Gesundheits-Reformgesetz (vgl. Ausführungen unter A I 7 b)
herausgestellt, dass Arbeitgeber, die mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen, grundsätzlich hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Diese Auffassung
ist angelehnt an die Regelungen in der Rentenversicherung (damals § 2 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 AVG, jetzt § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGB VI). Darin wird z. B. der Schutz der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht (mehr) für erforderlich gehalten, wenn der Selbständige in seinem
Betrieb einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt; insoweit wurde auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.12.1982 - 12 RK 21/82 - (USK 82224) Bezug genommen"

Volltext des zitierten Rundschreibens:
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/m01__firmenkunden/r05__downloads/04__besprechungsergebnisse/besprechung__beitrag__2006__11__22,property=Data.pdf


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